17.02.2026 • News

Bayer sucht Ende im Glyphosat-Streit

Bayer versucht durch einen milliardenschweren Sammelvergleich, die Unsicherheiten durch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat sowohl bei anhängigen als auch möglichen künftigen Klagen beizulegen.

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Mit der der rund 63 Mrd. USD teuren Übernahme des Glyphosat-Herstellers Monsanto im Jahr 2018 hatte sich Bayer eine Klagewelle wegen angeblicher, auf die Handhabung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs zurückzuführende Erkrankungen eingehandelt, für die der Leverkusener Konzern seither rund 10 Mrd. USD für Vergleiche gezahlt und Rückstellungen von knapp 7 Mrd. USD für die zuletzt etwa 65.000 offenen Verfahren gebildet hat. 

Nun hat Monsanto einen Sammelvergleich zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat, dem Wirkstoff des Herbizids Roundup, in den USA geschlossen. Mit der langfristigen Vereinbarung sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden, bei denen es um geltend gemachte Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom geht. Im Rahmen der mehrgleisigen Strategie zur signifikanten Eindämmung der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten ergänzt der Sammelvergleich die Überprüfung des Falls „Durnell“ durch den US Supreme Court. Beide Schritte sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig

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Bill Anderson, Vorstandsvorsitzender von Bayer, erklärte: „Die Vergleichsvereinbarung schafft zusammen mit dem Fall beim Supreme Court einen klaren Weg aus den Unsicherheiten durch die Rechtsstreitigkeiten. Damit können wir uns wieder voll auf Innovationen konzentrieren. Die Rechtsstreitigkeiten und ihre Kosten zeigen, wie wichtig eine Grundsatzentscheidung des obersten Gerichts für eine eindeutige Regulierung der US-Landwirtschaft ist. Der Sammelvergleich und die Entscheidung des Supreme Court sind beide notwendig, um diese Rechtsstreitigkeiten möglichst umfassend, möglichst sicher und möglichst schnell einzudämmen.“

 Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto – nach Genehmigung des Gerichts – über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Mrd. USD auszahlen. Die Zahlungen würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Durch diese langfristige Zahlungsvereinbarung hätte das Unternehmen mehr finanzielle Sicherheit und Kontrolle über die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten sowohl für aktuelle als auch mögliche künftige Klagen.

Der vorgeschlagene Sammelvergleich unterscheidet sich erheblich von der Vereinbarung, die das Unternehmen im Jahr 2020 angestrebt hatte. Er ist längerfristig angelegt und umfasst Auszahlungen für bis zu 21 Jahre. Zudem sind die Bedürfnisse aktueller und möglicher künftiger Kläger in einem gemeinsamen Programm abgedeckt. Ein professioneller Verwalter setzt das Programm um. Die früher vorgeschlagene Vereinbarung war auf vier Jahre begrenzt und mit deutlich weniger Mitteln ausgestattet. Mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten über die Vierjahresfrist hinaus waren von den Ergebnissen eines Wissenschaftsgremiums abhängig, das es dieses Mal nicht gibt.

Der Sammelvergleich muss vom Gericht genehmigt werden. Teil des Genehmigungsverfahrens ist auch die Information der Kläger, die dann die Möglichkeit haben, die Vergleichsvereinbarung abzulehnen. 

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