Die seit 2020 geltende Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische ist laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig.