Chemie & Life Sciences

REACh – Vergiss mein nicht

Die EU-Chemikalienverordnung stellt weiterhin zahlreiche Anforderungen an Unternehmen

12.11.2018 -

Der 31. Mai 2018 war für viele Unternehmen ein wichtiger Stichtag, endete doch die letzte REACh-Übergangsfrist – bis zu diesem Datum mussten sie sämtliche Daten über Altstoffe einreichen. Doch damit ist REACh nicht beendet, im Gegenteil: Die Europäische Chemikalienverordnung bleibt dynamisch. TÜV Süd zeigt, welche konkreten Auswirkungen das auf die Pflichten der Unternehmen hat.

REACh wurde im Jahr 2007 zum Schutz von Mensch und Umwelt eingeführt. Das Ziel: Risiken, die durch den Einsatz von Chemikalien entstehen können, sollen zunehmend vermindert werden. Zum Dezember 2010 musste ein Unternehmen diejenigen Stoffe, deren Herstellungs- oder Importvolumen bei mehr als 1.000 t/a lag, registrieren. Gleiches galt für bestimmte Stoffe mit krebserregenden und mutagenen Eigenschaften. Bis Juni 2013 stand die Registrierung für Stoffe an, von denen mehr als 100 t/a hergestellt oder importiert wurden, zum 31. Mai 2018 schließlich die Registrierung aller Stoffe mit einem Volumen zwischen einer bis 100 t/a.

Das Erreichen dieser letzten Registrierungsstufe bedeutet allerdings keineswegs das Ende von REACh: Die Dossiers, die Hersteller und Importeure bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht haben, sind nicht statisch. Vielmehr müssen sie ständig aktualisiert werden, sobald neue Informationen vorliegen. Hinzu kommt, dass neue Stoffe auch erst wieder registriert werden müssen.

Vielfältige Änderungsgründe

Für die Notwendigkeit, ein Dossier zu ändern, gibt es eine Vielzahl verschiedener Gründe. Dabei geht es zunächst um die Chemikalien selbst: Wird ein Stoff in einem Unternehmen anders verwendet als bisher, ändern sich die Zusammensetzung oder das Produktionsvolumen, muss dies gemeldet werden. Gleiches gilt, wenn es neue Erkenntnisse über Risiken eines Stoffs gibt, die zu einer Änderung des Sicherheitsdatenblatts (SDB) oder der Dokumentation der Stoffsicherheitsbeurteilung (CSR) führen. Das Dossier ist ebenfalls zu aktualisieren, wenn sich bspw. etwas bei Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes ändert oder wenn die Eigenschaften registrierter Stoffe von amtlicher Seite neu bewertet werden. Zudem kann es vorkommen, dass ein Stoff zulassungspflichtig wird. Bereits kurz nach Ablauf der Frist Ende Mai 2018 wurde die Liste für Zulassungskandidaten ergänzt, indem weitere besonders besorgniserregende Stoffe – sog. SVHC, Substances of Very High Concern – aufgenommen wurden. Damit wurden die Akteure der Lieferkette automatisch handlungspflichtig.

Ein weiterer Grund für die Aktualisierung eines Dossiers sind Statusänderungen bei Importeur und Hersteller, etwa in Bezug auf den Namen und die Adresse. Dass ein Dossier nachgebessert werden muss, wenn die ECHA Abweichungen von den Anforderungen der REACh-Verordnung feststellt, versteht sich von selbst.

„Es können sich also jederzeit Gründe ergeben, aus denen bestehende Dossiers modifiziert werden müssen.“

Aktualisierung als Pflicht

Derzeit werden die eingereichten Dossiers nach und nach durch die ECHA überprüft. Dabei geht es einerseits darum zu klären, ob die Unternehmen ihre Registrierungspflichten nach REACh Art. 6 und 7 sowie die Konformität mit den streng kontrollierten Bedingungen (SCC = Strictly Controlled Conditions) erfüllt haben und ob die Registrierung eines Stoffs als Zwischenprodukt gerechtfertigt war. Im Fokus steht aber auch die Frage, ob das jeweilige Unternehmen einen Prozess implementiert hat, um seine Dossiers aktuell zu halten.

Austausch per SIEF fortsetzen

Es können sich also jederzeit Gründe ergeben, aus denen bestehende Dossiers modifiziert werden müssen. Daher ist es sinnvoll, dass die bestehenden Austauschforen für Daten – die sog. Substance Information Exchange Foren (SIEFs) – als bewährte Kommunikationsmittel erhalten bleiben. Die ECHA selbst empfiehlt allen Co-Registranten, ihren Austausch auf Dauer fortzusetzen.

Ein weiterer Punkt, der noch nicht abgeschlossen ist, ist die Kostenfrage. Mussten die Lead-Registranten in den SIEFs die Kosten zunächst prognostizieren, kennen sie nun die tatsächlichen Einnahmen und Aufwendungen. Es ist davon auszugehen, dass die zunächst angenommenen Kosten häufig zu hoch oder niedrig angesetzt waren, Rückerstattungen oder Nachforderungen an Co-Registranten können die Folge sein.

Stetige Verbesserungen erforderlich

REACh und die daraus generierten Informationen haben zudem Folgen für den Arbeitsschutz, wenn z.B. zulassungspflichtige Stoffe ein Risiko für Mitarbeiter darstellen. Generell dürfen Stoffe nur so verwendet werden, wie es durch das Sicherheitsdatenblatt und den CSR abgedeckt ist. Dabei ist etwa auf die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte zu achten, unterhalb derer der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt – das wiederum ist grundlegend für die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen. Auch hier gilt, dass neue Erkenntnisse über Risiken eines Stoffes zu neuen Beurteilungen führen können. Nicht zuletzt müssen schließlich auch weiterhin Sicherheitsdatenblätter verbessert werden: Auch wenn mittlerweile mehr als 21.500 Stoffe registriert sind, ist die Qualität der Sicherheitsdatenblätter noch nicht überall ausreichend.

„Das Ende der letzten Übergangsfrist für die Registrierung von Altstoffen bedeutet keineswegs das Ende von REACh.“

Trend zur Full Material Declaration

REACh fordert eine umfangreiche Kommunikation in der Lieferkette. So wurde in der Industrie das Bewusstsein für ein umfängliches Stoffmanagement geschärft. Die Unternehmen kommen zunehmend weg vom reinen Gefahrstoffmanagement als unterste Ebene des Stoffmanagements und erarbeiten stattdessen eine Full Material Declaration (FMD). Deren Ziel ist die hundertprozentige Erfassung aller Stoffe in einem Produkt, sei es ein Gemisch oder ein Erzeugnis. Die Einzelschritte bei der Implementierung sind:

  • Ermittlung aller Stoffe
  • Abdeckung überregionaler Vorschriften
  • Aktives Supply Chain Management, Datenaustausch in der Lieferkette
  • Systematische Erfassung von Stoffen in Erzeugnissen, integriert im Herstellungsprozess
  • und der Datenbank
  • Automatisierte Auswertungen
  • Vorgabe eigener Anforderungen in der Lieferkette
  • Erfüllung kundenspezifischer Forderungen
  • Verankerung in der Organisationsmatrix
  • Vorgaben für Forschung und Entwicklung (Eco-Design)

Zu den Vorteilen zählen, neben der genauen Kenntnis über die Zusammensetzung der vermarkteten Produkte und gelieferten Bestandteile, auch die Konformität mit gesetzlichen und außergesetzlichen Anforderungen (Kundenbedingungen). Auch werden die Anforderungen aus verschiedenen Regularien wie REACh oder RoHS (Restriction of Hazardous Substances) gebündelt eingearbeitet. Eine vorausschauende Planung von neuen Produkten einschließlich des Erkennens von Obsoleszenzen (z.B. durch Beschränkung oder Zulassung) sind weitere Pluspunkte.

Fazit

Das Ende der letzten Übergangsfrist für die Registrierung von Altstoffen bedeutet keineswegs das Ende von REACh. Es ist im System der Verordnung angelegt, dass Daten ständig aktualisiert werden müssen, um den Zielen näher zu kommen: dem Schutz von Mensch und Umwelt. Jedes Unternehmen muss daher die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, wenn es um Stoffe geht, mit denen es zu tun hat, und gegebenenfalls handeln – bei Änderungen im eigenen Unternehmen, aber auch dann, wenn relevante Stoffe neu bewertet werden.