KFT Kundentag am 14. Februar - Thema: Artikel 45 CLP - Gegenwart und Zukunft
26.01.2017 -
KFT Chemieservice veranstaltet am 14. Februar seinen ersten Kundentag im Jahr 2017 und lädt dazu herzlich alle ein, die am Thema Produktmeldungen nach Artikel 45 der CLP-Verordnung interessiert sind.
„Bis heute sind die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich und von den Verantwortlichen in den einzelnen Unternehmen kaum zu überblicken. Allerdings ist geplant, die Meldungen Schritt für Schritt EU-weit zu vereinheitlichen“, erklärt Geschäftsführer Karl-Franz Torges. Der Kundentag sei deshalb eine ideale Gelegenheit, nicht nur sein Wissen aufzufrischen und an Hand von Beispielen das Procedere durchzuspielen, sondern auch zu erfahren, welche Neuerungen demnächst anstehen. Möglicherweise sucht der ein oder andere auch nach konkreten Lösungen für sein Unternehmen. „Jeder ist daher eingeladen, uns bereits im Vorfeld der Veranstaltung seine Situation zu schildern und Fragen zuzusenden, auf die wir uns dann gezielt vorbereiten können. Dieses Vorgehen hat sich bei den vergangenen Kundentagen als hilfreich erweisen“, sagt Torges.
Was erwartet die Teilnehmer auf dem Kundentag? Nach einer kurzen Vorstellungsrunde steht der Vormittag ganz im Zeichen der Artikel 45 Produktmeldungen, den Fragen der Gäste und möglichen Lösungen; der Nachmittag ist dem fachlichen Austausch mit den KFT-Experten gewidmet.
Artikel 45 der CLP-Verordnung schreibt Herstellern, Importeuren und Vertreibern vor, die Rezeptur und Inhaltsstoffe von gefährlichen chemischen Gemischen, von Bioziden oder Wasch- und Reinigungsmitteln den dafür zuständigen nationalen Behörden zu melden. Verantwortliche Behörde hierzulande ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Behörden halten die Daten für Giftinformationszentren bereit, deren Ärzte dann im Notfall zielgerichtet beraten können. „Neuralgischer Punkt ist der Meldeprozess, denn er läuft in jedem Land anders. Gerade für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, ist die Meldung aufwändig und kostspielig, denn sie müssen die gleichen Informationen jeweils länderspezifisch aufbereiten“, erklärt Gefahrstoff-Expertin Angelika Torges.
Eine einheitliche Lösung ist jedoch in Sicht. Ein Entwurf für die entsprechende Ergänzung der CLP-Verordnung liegt bereits vor. Für gefährliche Gemische, die an Verbraucher abgegeben werden, tritt die ergänzte Regelung am 1. Januar 2020 in Kraft, ein Jahr später gilt sie auch für gewerblich genutzte gefährliche Gemische und ab 1. Januar 2024 schließlich zusätzlich für gefährliche Gemische, die industriell eingesetzt werden.
„Auf dem Kundentag erläutern wir Ihnen, auf welche Veränderungen sie sich in Zukunft einstellen müssen und was zu beachten ist“, sagt Angelika Torges. Beispielsweise müssen Etiketten oder Behältnisse aller Produkte künftig mit einem Rezepturidentifikator (UFI: Unique Formula Identifier) bedruckt sein. Dieser Code macht die Produkte eindeutig identifizierbar. Dies und weitere Neuerungen, etwa bezüglich Datenformat und IT-Werkzeugen, erfahren Sie auf dem Kundentag. Und das Wichtigste sei, ergänzt Torges: „Wir geben Ihnen Tipps und zeigen Ihnen pragmatische Lösungen. Wir freuen uns über die Gespräche mit Ihnen.“
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