Auswirkungen von GHS und REACh auf Sicherheitsdatenblätter und Etiketten
Agenda New Compliance - Teil 2
Das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) hat das bisherige europäische System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach 42 Jahren abgelöst. Seit Anfang 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - auch CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, in Kraft. Abb. 1 zeigt den Zeitplan der GHS-Einführung in der EU.
GHS ist ein Kind des so genannten Rio-Gipfels von 1992 („Purple Book"). Der aktuelle Stand der Implementierung ist bei der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) einzusehen. Die GHS-Verordnung (CLP) ist in der EU bereits in Kraft. Die Regelungen zu den Sicherheitsdatenblättern sind Bestandteil von REACH.
Berechnung von Gemischen
GHS ist auf Stoffe relativ einfach anzuwenden. Wenn keine Prüfdaten für ein Gemisch vorliegen, die eine direkte Einstufung in Gefahrenkategorien erlauben, sieht die GHS-Verordnung verschiedene Elemente zur Einstufung vor: Übertragungsgrundsätze (Bridging Principles), Beurteilung durch Experten und die Rechenmethode. Die Rechenmethode beinhaltet das Additionsprinzip für die Gesundheitsgefahren „akute Toxizität", „ätzende" resp. „reizende Wirkung" und für „gewässergefährdend". Die physikalischen Gefahren bedürfen der Bestimmung durch experimentelle Evidenz. Die Tabelle zeigt ein Rezepturbeispiel, anhand dessen die Einstufungen für die akute Toxizität, die Haut- und Augengefährdung sowie die Gewässergefährdung aufgrund der neuen Rechenmethode ermittelt wurden.
Nach Berechnung der Zwischenresultate und Elimination der schwächeren Gefahrenkategorien erhalten wir folgendes Resultat für die Gefahrenkategorien und H-Sätze:
Gefahrenkategorien:
- TAOr4
- CSk2
- CEy1
- NChr3
H-Sätze:
- H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- H315: Verursacht Hautreizungen
- H318: Verursacht schwere Augenschäden
- H412: Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung
Der Unterschied zwischen EU-Symbol und den GHS-Piktogrammen springt ins Auge (Abb. 2).
Schlussfolgerung
Die Einführung von GHS wird für alle Beteiligten eine spezielle Herausforderung. Ohne Informatikhilfsmittel dürfte diese Aufgabe nicht zu bewältigen sein. Trotz allem wird GHS zu einer Vereinheitlichung im internationalen Chemikalienhandel führen.
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