Die Diskussionen verlaufen konstruktiv
Konsultationen zur PFAS-Beschränkung in der EU machen Fortschritte.
Vor zweieinhalb Jahren haben fünf EU-Staaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Regulierung aller per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) einschließlich fluorhaltiger Kunststoffe vorgeschlagen. Wann und in welcher Form mit der Beschränkung zu rechnen sei, stehe noch nicht fest, sagt Juliane Glüge. Als Vertreterin der European Chemical Society saß sie von Beginn an als Beobachterin in den ECHA-Ausschüssen, die den Vorschlag sowie Ausnahmeregelungen diskutieren. Jetzt ist sie aus beruflichen Gründen von dieser Position zurückgetreten. Im CHEManager-Interview mit Uta Neubauer zieht sie eine positive Zwischenbilanz.
Interview mit Juliane Glüge, ETH Zürich

CHEManager: Das in der EU eingeleitete Verfahren, was zur Regulierung der gesamten PFAS-Stoffgruppe läuft schleppend. Frustriert es Sie, dass der Prozess so lange dauert?
Juliane Glüge: Ich bin eher positiv gestimmt, denn so, wie bisher diskutiert wurde, geht es in die richtige Richtung. Die beiden ECHA-Ausschüsse [siehe Infobox, Seite 9] betrachten das Problem rational, und zwar sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt als auch der Folgen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Die Komplexität des Problems und die Menge an Daten erfordern eine gewisse Zeit.
Zu einigen Anwendungssektoren – darunter Kosmetika, Skiwachs und Textilien – gibt es vorläufige Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse. Welche Ausnahmen zeichnen sich ab?
J. Glüge: Zu konkreten Ausnahmen darf ich mich leider nicht äußern. Was ich aber sagen kann, ist, dass derzeit für einige Sektoren eine dritte Beschränkungsoption evaluiert wird. Die erste Option ist ein Totalverbot aller PFAS. Die bislang favorisierte zweite Option sieht Ausnahmen vor, meist zeitlich limitiert. Bei der dritten Option, die jetzt teilweise zusätzlich geprüft wird, geht es darum, Emissionen zu unterbinden statt PFAS in bestimmten Anwendungen ganz zu verbieten.
Diese neue Option wäre eine Alternative zu einem Verbot?
J. Glüge: Ja, zumindest für einige Fälle. Diese dritte Option könnte dann greifen, wenn die sozioökonomischen Auswirkungen des Verbots einer bestimmten PFAS-Anwendung unverhältnismäßig sind, zum Beispiel weil es auf absehbare Zeit keine technische Alternative geben wird. Es müssten dann bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um Emissionen zu vermeiden.
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