UMCO Academy: Seminare 2026

24.02.2026 - 31.12.2026

Online

UMCO ist der Partner für Chemicals Compliance Consulting. Seit 1982 führt das Beratungshaus seine Kunden aus Chemie, Industrie, Pharma und Logistik sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen, bspw. bei den Themen Gefahrstoffe, REACh, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Gefahrgut und Lagerung. Finden Sie Ihr Thema in der folgenden Programmübersicht der UMCO Academy.


Einführung in das Gefahrgutrecht für Beauftragte und sonstige Personen

Dieses Seminar bereitet Personen, die erstmalig eigenverantwortlich mit Gefahrgut zu tun haben, auf ihre Tätigkeit vor. Die Teilnehmenden können anschließend zur Beauftragten und sonstigen Person nach Kapitel 1.3 ADR/RID/IMDG Code ernannt werden.

Was ist zu beachten, wenn es um das Verpacken und Verladen von gefährlichen Stoffen geht? Welche Begleitpapiere sind wo notwendig? Fragen wie diese, werden in diesem Grundlagenseminar beantwortet. Die Teilnehmenden brauchen keinerlei Vorwissen. Sie verschaffen sich an diesem Tag wichtige Einblicke für ihre Tätigkeiten im Betrieb. Die Gefahrgut-Expert*innen der UMCO geben einen guten Überblick über die umfassenden Vorschriften im Gefahrgutrecht und deren praktische Umsetzung.

Mit diesem Basisseminar erfüllen Betriebe die gesetzliche Anforderung an die Unterweisungspflicht für Mitarbeitende. Zusätzlich können diese das hier geschaffene Grundwissen dazu nutzen, es durch weitere Fachseminare zu vertiefen.

Das Seminar richtet sich an Einsteiger*innen, die mit Gefahrgut zu tun haben und sich das Grundlagenwissen zur Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen aneignen wollen sowie Hersteller, Handelsunternehmen und Lager- und Logistikdienstleister."

Termine:

 

Lagerung von Gefahrstoffen 

Ziel des Seminars ist es den Teilnehmenden aufzuzeigen, worauf es bei der Lagerung von Gefahrstoffen ankommt. Die Teilnehmenden erfahren, welche Anforderungen zu erfüllen sind und welche Planung und Ausstattung notwendig ist.

Die Teilnehmenden lernen in diesem Tagesseminar, worauf es bei der Lagerung von Gefahrstoffen wirklich ankommt. Dabei erarbeiten sie zusammen mit den Expert*innen, wie eine konforme Lagerung auszusehen hat und welche Fallstricke bei der Planung eines Gefahrstofflagers vermieden werden sollten. Sie werden anhand der aktuellsten rechtlichen Regelungen und vorgeschriebenen Grenzwerte sowie umfassenden praktischen Erfahrungen geschult. Im Fokus stehen Probleme aus dem beruflichen Alltag wie Stoffdatenbeschaffung, Zusammenlagerung, Kleinmengen und Gefahrenabwehrplanung. Beispiele aus der vielfältigen Beratungspraxis und spezielle Problemstellungen der Teilnehmenden runden das Seminar ab.

Das Seminar richtet sich an Planende und Betreibende von Gefahrstofflagern, an verantwortliche Personen für Änderungen in Gefahrstofflagern und an in Gefahrgut- oder Gefahrstofflagern eigenverantwortlich tätige Mitarbeitende, z. B. Verantwortliche für Umschlag und Lagerung."

Termine:

 

REACH – Mehr als nur Grundlagen

Dieses Seminar richtet sich an alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob das eigene Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung im eigenen Unternehmen.  

Die REACH-Verordnung ist eine der wichtigsten und komplexesten Vorschriften im Chemikalienrecht zur Regulierung von Chemikalien in der Europäischen Union. Sie überträgt hierbei die Verantwortung für Herstellung oder Import von Chemikalien in die EU auf die Industrie. Allerdings sind weit mehr Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette betroffen. 

In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden neben den Grundlagen der REACH-Verordnung vor allem detaillierte Aspekte des komplexen Bereichs der Registrierung. Im Anschluss wird ein Blick auf die Aspekte der Zulassung und Beschränkung von Chemikalien geworfen, bevor die Pflichten nach der Registrierung und dem Spannungsfeld Erzeugnisse unter REACH im Fokus stehen. Abschließend gibt es einen Ausblick auf die aktuellen Entwicklungen in der EU-Chemikalienpolitik. Durch Übungsaufgaben wird das Wissen der Teilnehmenden gefestigt und am Ende des Seminars sind sie dafür gewappnet das Thema REACH-Compliance im eigenen Umfeld anzustoßen und/oder weiterzuentwickeln.

Das Seminar richtet sich u.a. an Qualitätsmanager*innen, Compliance-Manager*innen, Gefahrstoffbeauftragte, REACH-Beauftragte oder Gefahrstoffverantwortliche sowie Geschäftsführer*innen und Führungskräfte. "

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Sachkunde Sicherheitsdatenblätter nach REACH-Verordnung (EG) Nr. (1907/2006), Anhang II 

Ziel des Seminars ist die Erlangung der Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II. Neben der Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) liegt der Schwerpunkt auf allen Aspekten, die für eine professionelle Erstellung nötig sind.

In diesem 4-tägigen Präsenzseminar erlangen die Teilnehmenden die Sachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II. Neben der Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) liegt der Schwerpunkt auf allen Aspekten, die für eine professionelle Erstellung nötig sind. 

Anhand von praktischen Beispielen und Übungen zum Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen, vermittelt ein erfahrenes Team von Expert*innen die nötigen Fachkenntnisse. Die Teilnehmenden profitieren hierbei vor allem von der Praxiserfahrung der UMCO beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. 

Das Seminar richtet sich an Personen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen und solche, die es lernen wollen sowie an Produktsicherheitsverantwortliche. 

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Gefahrgut richtig klassifizieren

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Gefahrgut richtig zu klassifizieren und einzuordnen, um dadurch ihre Arbeitsprozesse zu optimieren und für mehr Sicherheit zu sorgen. 

„Ist das jetzt Gefahrgutklasse 3, 6.1 oder 8?“ – Im täglichen Umgang mit gefährlichen Gütern minimiert die richtige Klassifizierung nicht nur die Risiken für die Umwelt, sondern verhindert im Falle eines Unfalls mögliche juristische Konsequenzen. Deshalb ist eine fundierte Kenntnis der erforderlichen Kennzeichnung und Einstufung unumgänglich. Die Teilnehmenden erhalten in diesem Seminar die notwendige Fachkunde zur Klassifizierung von Stoffen, Gemischen und Gegenständen gemäß ADR. Das Gelernte ermöglicht es ihnen, wertvolle Zeit im rasanten Berufsalltag zu sparen und sichere Entscheidungen zu treffen.

Das Seminar richtet sich an Personen, die regelmäßig Gefahrgutklassifizierungen durchführen oder für die Überwachung dieser zuständig sind. Darüber hinaus gehören zur Zielgruppe Personen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen, die Abschnitt 14 zusätzlich ausfüllen sowie Personen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Behörden sowie Beratungsunternehmen im Bereich Gefahrgut, die Gefahrgüter rechtskonform einstufen müssen."

Termine:

 

Gefahrgutseminar Schwerpunkt Verpacken und Verladen für Beauftragte und sonstige Personen

Die Teilnehmenden erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.

Viele Vorschriften und andauernd irgendwelche Änderungen oder Ergänzungen, die zu beachten sind. Das macht das Verpacken von Gefahrgut zu keiner einfachen Aufgabe. Umso wichtiger ist es, regelmäßig an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen. Am besten bei Referierenden, die täglich bei ihren Gefahrgut-Kunden vor Ort sind.

In diesem Seminar fassen die Gefahrgutexpert*innen die wichtigsten Punkte aus den Gefahrgutvorschriften zusammen und geben den Teilnehmenden wertvolle Praxistipps für den Berufsalltag. Die Teilnehmenden wissen nun genau, was für ein rechtskonformes Handeln zu beachten ist, und können ihren Arbeitsplatz, die Umwelt und vor allem sich und ihr Kollegium vor Risiken schützen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen, die Gefahrgüter in Fahrzeuge und Container verpacken und verladen."

Termine:

 

Gefahrgutseminar Schwerpunkt Dokumentation für Beauftragte und sonstige Personen

Die Teilnehmenden erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR/RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.

Viele kennen das: Den Kampf mit den Vorschriften beim Erstellen der Beförderungspapiere im Gefahrgutbereich. Die dafür verantwortliche Person muss diese komplexen Vorschriften kennen und auf dem neuesten Stand sein. Denn macht sie falsche Angaben, kann es im Falle eines Zwischenfalls zu Konsequenzen für ihr Unternehmen kommen. 

In diesem Seminar erläutern die Gefahrgutexpert*innen, welche Aspekte bei der Erstellung der notwendigen Dokumente beachtet werden müssen. Anhand von Praxisbeispielen und Übungen lernen die Teilnehmenden, Unstimmigkeiten schnell festzustellen und nachhaltige Lösungen zu finden. Am Ende erhalten sie nicht nur einen Nachweis über die Unterweisung, sondern sie nehmen auch wertvolle Tipps mit in ihre Unternehmen, die den Berufsalltag erleichtern werden.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen, die für die Beförderungspapiere verantwortlich sind, Expedienten und Disponenten."

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PCN-Meldungen nach CLP: Anforderungen verstehen und umsetzen

Dieses Online-Seminar vermittelt praxisnahes Wissen zur harmonisierten Produktmeldung (Poison Centre Notification, PCN) nach CLP-Verordnung. Im Mittelpunkt stehen Inhalte der Meldung, besondere Anforderungen sowie der Umgang mit Ausnahmen, Aktualisierungen und Sonderfällen.

Wer gefährliche Gemische in der EU in Verkehr bringt, muss die Vorgaben zur harmonisierten Produktmeldung (PCN) nach CLP-Verordnung beachten. Sie stellt sicher, dass Giftnotrufzentralen im Ernstfall schnell und mit den richtigen Informationen reagieren können. Doch welche Inhalte sind verpflichtend? Wie geht man mit Aktualisierungen um? Und welche Besonderheiten gelten für Rohstoffgemische oder für Händler, die Informationen aus der Lieferkette weitergeben müssen?

Antworten darauf gibt dieses Online-Seminar. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen aus Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung, von Inhalten und Ausnahmen über Standardrezepturen bis hin zu branchenspezifischen Sonderfällen. Auch die Rolle von Händlern, die Angabe einer Notrufnummer im Sicherheitsdatenblatt sowie die Kommunikation in der Lieferkette werden beleuchtet. Die Teilnehmenden gewinnen so Klarheit darüber, wie die PCN-Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind."

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Einführung in die Biozidprodukte-Verordnung – Grundlagen für Einsteiger

Dieses Seminar vermittelt Personen, die erstmalig mit der Biozidprodukte-Verordnung (Wirkstoffe, Biozidprodukte, behandelte Waren, Artikel 95, Unionsliste) zu tun haben, allgemeine Begrifflichkeiten und zeigt auf, worauf sie bei einem verkehrsfähigen Produkt zu achten haben.

Was der Artikel 95 der Biozidprodukte-Verordnung (BPR) genau aussagt, ist nicht jedem sofort klar. Auch der Zweck der Unionsliste und was es mit den nationalen Meldungen auf sich hat, wissen nicht viele. Dieses Seminar ist daher speziell für alle konzipiert, die sich zum ersten Mal mit der Welt der Biozide auseinandersetzen möchten. Grundlegende Themen werden erläutert und der Einstieg in weiterführende Bereiche, wie die Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen und den Datenanforderungen für Zulassungsverfahren, wird geebnet.

Nach kompakten 2 Stunden sind die Teilnehmenden in der Lage, erste Schritte auf dem Feld der Biozide allein zu unternehmen. Sie erlangen ein fundiertes Grundverständnis und wissen, was sie für notwendige Maßnahmen im Unternehmen für die Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten oder behandelten Ware anstoßen müssen.

Das Seminar richtet sich an Compliance-Verantwortliche in Firmen, Hersteller und Händler von Biozidprodukten, wie z. B. Desinfektionsmittel, Holz- oder Fassadenschutzmittel, Konservierungsmittel für Lacke, Farben sowie Hersteller und Händler von behandelten Waren, z. B. Kunststofferzeugnisse, Farben und Lacke, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Textilien und alle die den „Einstieg“ in die Welt der Biozide machen möchten."

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Behandelte Waren – Korrekte Kennzeichnung und Abgrenzung zu Biozidprodukten und anderen Rechtsbereichen

Dieses Seminar vermittelt „Nichtexpert*innen* die Unterschiede zwischen behandelten Waren und Biozidprodukten und gibt einen Einblick in die Welt der Kennzeichnung. Die Referierenden nehmen Grenzfälle unter die Lupe und geben den Teilnehmenden wichtige Praxistipps mit auf den Weg

Hersteller und Händler von behandelten Waren stoßen oft auf Probleme bei der Abgrenzung zu Biozidprodukten oder der Auslobung ihrer Waren. Das ist nicht trivial, da die Grenzen oftmals nur sehr dünn sind. Hier setzt dieses 2,5-stündige Kompaktseminar an.

Die Teilnehmenden erhalten eine Orientierungshilfe, die ihnen aufzeigt, wie sich Biozidprodukte und behandelte Waren unterscheiden. Hierbei darf auch ein Blick auf angrenzende Rechtsbereiche, wie z. B. die Pflanzenschutzmittel-Verordnung oder die Medizinprodukteverordnung und die Abgrenzung zur Biozidprodukte-Verordnung fehlen. 

Nach dem Seminar sind die Teilnehmenden in der Lage, Produkte selbst unter die Lupe zu nehmen. Sie können bewerten, ob die Produkte von der Biozidprodukte-Verordnung betroffen sind und wenn notwendig, die nächsten Schritte einleiten."

Termine:

 

Einführung in das Gefahrgutrecht für Beauftragte und sonstige Personen

Dieses Seminar bereitet Personen, die erstmalig eigenverantwortlich mit Gefahrgut zu tun haben, auf ihre Tätigkeit vor. Die Teilnehmenden können anschließend zur Beauftragten und sonstigen Person nach Kapitel 1.3 ADR/RID/IMDG Code ernannt werden.

Was zu beachten ist, wenn es um das Verpacken und Verladen von gefährlichen Stoffen geht, wird den Teilnehmenden in diesem Seminar erläutert. Dieses Online-Seminar ist genau die richtige Grundlagenveranstaltung. Die Teilnehmenden brauchen keinerlei Vorwissen und verschaffen sich die nötigen Einblicke für ihre Tätigkeit. Unsere Gefahrgut-Expert*innen geben einen guten Überblick über die umfassenden Vorschriften im Gefahrgutrecht und deren praktische Umsetzung im laufenden Betrieb.

Mit diesem Basisseminar erfüllen Betriebe die gesetzliche Anforderung an die Unterweisungspflicht für Mitarbeitende. Zusätzlich können diese das hier geschaffene Grundwissen dazu nutzen, es durch weitere Fachseminare zu vertiefen."

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Zulassung von Biozidprodukten – Anforderungen, Kosten und Zeiten

Dieses Seminar richtet sich an Hersteller und Händler von Biozidprodukten, die eine eigene Zulassung ihrer Produkte anstreben, aber unsicher bezüglich der Aufwände und Möglichkeiten sind, die eine Zulassung bietet. 

Welche Arten von Biozidproduktzulassungen gibt es? Welche Daten werden benötigt? Wie sind die Aufwendungen in Bezug auf Kosten und Zeit? Welche Fristen gilt es einzuhalten? 

In diesem Kompaktseminar erhalten die Teilnehmenden einen ersten Überblick. Hierbei geht es neben den eben genannten Aspekten auch um strategische unternehmerische Überlegungen, Vermarktungsfähigkeit sowie die Datenanforderungen an die Zulassung. Darüber hinaus werden die Datenanforderungen der Genehmigung von Wirkstoffen kurz beleuchtet.

Im Anschluss sind die Teilnehmenden in der Lage, die für ihre Produkte passende Zulassungsstrategie zu wählen und die damit verbundenen Anforderungen, Kosten und Aufwände einzuordnen. 

Das Seminar richtet sich an Hersteller und Händler von Biozidprodukten, wie z. B. Desinfektionsmittel, Holz- oder Fassadenschutzmittel, Konservierungsmittel für Lacke, Farben. "

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Sachkunde Sicherheitsdatenblätter Update 

Ziel des Seminars ist es, bereits vorhandenes Fachwissen der Teilnehmenden aufzufrischen und deren Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern zu vertiefen.

Sicherheitsdatenblätter müssen von sachkundigen Personen erstellt werden, so verlangt es die Verordnung (EU) Nr. 2020/878 (REACH-Verordnung Anhang II in der geltenden Fassung). Doch eine einmalige Unterweisung genügt nicht, denn wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, muss laut der o. a. Verordnung darauf achten, dass die sachkundige Person sich regelmäßig weiterbildet.

In diesem Fachseminar wird das bereits vorhandene Fachwissen der Teilnehmenden aufgefrischt und die Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern vertieft. Nach diesem sehr praktisch orientierten Seminar sind die Teilnehmenden im Hinblick auf Neuerungen und anstehende Änderungen in Bezug auf sicherheitsdatenblattrelevante Themen auf dem neuesten Stand. Sie profitieren hierbei vor allem von der Praxiserfahrung der UMCO beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.

Das Seminar richtet sich an Personen, die Sicherheitsdatenblätter erstellen und die bereits über die Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verfügen sowie an Produktsicherheitsverantwortliche."

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TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern

Ziel des Kompaktseminars ist es, den Teilnehmenden einen Überblick über die wesentlichen Grundanforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern zu geben. 

Seit 2010 bildet die TRGS 510 den Stand der Technik für die Lagerung von Gefahrstoffen ab. Alle relevanten Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in den sogenannten ortsbeweglichen Behältnissen (Fässern, Kleingebinde, IBS etc.) sind hier zusammengefasst. Mit der Novelle von 12/2020 wurde die technische Regel redaktionell und in der Struktur überarbeitet und lesbarer gemacht.

In diesem 1,5-stündigen Seminar erhalten die Teilnehmenden in kompakter und nachvollziehbarer Form die wichtigsten Grundanforderungen zur Gefahrstofflagerung und die wesentlichen Änderungen. Dabei erläutern die UMCO-Expert*innen an Praxisbeispielen die Vorgehensweise zur Zusammenstellung wichtiger Anforderungen für Betriebe und zeigen auf, wie die Zusammenlagerungstabelle genutzt werden kann. Ein weiterer Aspekt ist die Bedeutung der TRGS 510 im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Am Ende sind die Teilnehmenden in der Lage, die ersten Schritte einer Planung vorzunehmen.

Das Seminar richtet sich an Lager- und Logistikdienstleister, Geschäftsführer, Hersteller, Handelsunternehmen sowie Logistik- und Versandleiter. Darüber hinaus gehören zur Zielgruppe leitende Angestellte aus Speditionen und Transportunternehmen, Gefahrgutbeauftragte sowie Mitarbeitende aus allen Unternehmen, die mit Gefahrstoffen umgehen und diese lagern, auch in kleinen Mengen."

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Offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Fortbildung für Sachverständige im Sinne von § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegebene Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchV sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. 

Nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegebene Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchV sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Diese muss vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit (BMU) genehmigt sein. 

Die Veranstaltung richtet sich an Sachverständige nach § 29b BImSchG, Prüfbeauftragte zugelassener Stellen gem. § 37 ProdSG, Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) und ihrer Gremien, Überwachungs- und Genehmigungsbehörden als auch Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung und sonstige Gutachter im sicherheitstechnischen Bereich sowie andere interessierte Fachvertreter. 

Das Programm wird 2027 veröffentlicht. Anmeldungen sind jetzt schon möglich."

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China und Gefahrgut: Beförderung auf Straße und Schiene – Eine Einführung!

Für Unternehmen, die China als Markt betrachten, sind umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften unerlässlich. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen kompakten Überblick über die relevanten Rechtsvorschriften, die neuesten Entwicklungen und die praktischen Anforderungen für den sicheren Gefahrguttransport.

Der Gefahrguttransport von, nach und innerhalb Chinas wächst weiterhin erheblich. Neben der chemischen und petrochemischen Industrie, gewinnen auch die Konsumgüter- und Automobilbranche zunehmend an Bedeutung.

Doch was ist für Unternehmen bei ihren Geschäften mit China in Bezug auf die Gefahrguttransporte besonders wichtig? In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die zentralen Rechtsvorschriften für die Gefahrgutbeförderung, das „chinesische ADR“ und die Gefahrgutbeförderung „Schiene“. Zudem werden die Regelungen zu „Freigestellten und Begrenzen Mengen“ beleuchtet und ein kurzer Blick auf das Chemikalienrecht geworfen. Selbstverständlich bleibt ausreichend Zeit, individuellen Fragen mit dem Gefahrgut- und China-Experten der UMCO zu klären."

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Lesen und Verstehen von Sicherheitsdatenblättern im Betrieb

Ziel des Seminars ist es Nichtexpert*innen in die Lage zu versetzen, die entscheidenden Informationen sowie auch fehlerhafte Angaben auf einem Sicherheitsdatenblatt zu erkennen.

Sicherheitsdatenblätter enthalten wichtige Informationen zum Umweltschutz, zur Arbeitssicherheit sowie zum Umgang mit und dem Transport von einer als gefährlich eingestuften Chemikalie. Doch wo genau finden sich welche Informationen im Sicherheitsdatenblatt und was folgt daraus für die tägliche Arbeit? Woran sind Lücken, Fehler und Widersprüchlichkeiten im Datenblatt zu erkennen und wie geht man am besten damit um? Dieses Seminar gibt die passenden Antworten.

Das Seminar richtet sich an Personen ohne besondere Vorkenntnisse, die im Betrieb Sicherheitsdatenblätter für ihre Tätigkeiten nutzen sowie an berufliche Verwender*innen von Chemikalien."

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