Management Meetings der German American Trade Association

05.11.2025 - 06.11.2025

Zürich

Vielen Fragen, die sich auf den Markt USA beziehen, kann man mit durchaus überschaubarem Aufwand begegnen. Wer dies frühzeitig tut, schafft die Grundlage für einen professionellen, erfolgreichen und sorgloseren Markteintritt bzw. für eine korrekte Unternehmensführung der US Niederlassung.

Wir haben vier Themen ausgewählt, die noch Anfang November bei den Management Meetings der GATA angesprochen werden – und zwar von deutsch-amerikanischen Spezialisten, die vor Ort sind und über ein tiefgreifendes Know-How verfügen, was die operative Umsetzung von Lösungen für das Management angeht.

100% Zölle für die Pharmaindustrie

Nach neuesten Meldungen will die Regierung Trump nun einen Sonderzoll von 100% auf Medikamente erheben.  Allerdings: Dies gilt nur für Marken-Arzneimittel („branded pharmaceuticals“) und nicht für Generika und soll für Hersteller, die in den USA eine Medikamentenproduktion unterhalten, oder aufbauen wollen (Beweis hierfür: Erster Spatenstrich) ausgesetzt werden. Er wird ausserdem nicht auf chemische/biologische Stoffe, die zur Herstellung der Medikamente verwendet werden, erhoben.Man kann davon ausgehen, dass dies auch für deutsche und Schweizer Unternehmen, die in den USA eine Arzneimittelherstellung im Wege einer M&A Transaktion erwerben, Gültigkeit haben wird.

M&A 

Immer mehr Unternehmen erwägen bei ihrem US-Engagement einen Zusammenschluss oder die Übernahme von Unternehmen. Die Ziele und Gründe für ein M&A in den USA sind vielfältig – sei es Wachstum, Diversifikation, Synergieeffekte, Kostensenkung etc. und erfordert eine Vielzahl von Transaktionen. M&A ist ein wichtiger Teil der Unternehmenswelt und spielt eine entscheidende Rolle für das Wachstum und die Entwicklung von Unternehmen. Der Prozess ist komplex, aber mit der richtigen Planung und Unterstützung kann M&A ein erfolgreiches Instrument für Unternehmen sein. 

Aus diesem Grund hat die German American Trade Association Anfang November extra ein neues Meeting in Frankfurt mit einer hochkarätigen Gruppe deutsch-amerikanischer Spezialisten aufgelegt (american-trade.org).

Die 100.000$ Thematik: Neue Visabestimmungen:

Mit sofortiger Gültigkeit hat die Trump Regierung ja eine Verwaltungsgebühr von US$ 100.000 für die Beantragung und den fortgesetzten Aufenthalt in den USA für die Arbeitsvisa Kategorie H-1B verordnet. H-1B Visa werden typischerweise von hochausgebildeten Personen, die z.B. bei Apple Software entwerfen oder Professoren, die an einer Hochschule lehren, beantragt.

Daher dürfte die neue Verordnung für Tochterunternehmen in den USA insofern wenig von Belang sein, als von Deutschland entsandte Mitarbeiter meist Visa der E oder L Kategorie (dies sind Arbeitsgenehmigungen, die sich auf Staatsverträge, Investitionen oder den Handel stützen) beantragen. Dies gilt insbesondere auch für US-Firmen, die von deutschen Unternehmen im Rahmen einer M&A Transaktion erworben wurden.

FAZIT: Tarifstreit und Lehren für den erfolgreichen Markteintritt:

Der U.S.-Markteintritt hat im laufenden Jahr einiges an Attraktivität eingebüßt. Trotz aller berechtigten Kritik an flächendeckenden Zöllen und relativ loser Beilegung des Handelsstreits bleiben zwei Dinge gewiss. Erstens, diese Maßnahmen machen eine Verlagerung der Produktion in die USA keineswegs wahrscheinlicher. Zweitens, Unternehmen, die noch nicht in den USA vertreten sind, haben es beim Markteintritt leichter. Der Grund ist einfach: Kunden nehmen die Einpreisung oder Weitergabe der Zölle weniger wahr als bei bereits etablierten Produkten.

Eine wichtige, von geopolitischen Entwicklungen unabhängige Beobachtung betrifft die Wahl des Marktzugangs. Der Aufbau über lokale Distributoren oder Agents muss immer im Lichte des jeweiligen Arbeits- und Dealerrechts betrachtet werden. Um größere Schäden, insbesondere für eine direkt kontrastierende DACH-Gesellschaft, zu vermeiden, ist kein großer Aufwand nötig.

Leichtfertiges Handeln, etwa das unbedachte Eingehen exklusiver oder nicht-exklusiver Händlerbeziehungen, lässt sich nicht verlässlich durch Haftungsfreistellungen, deutsches Recht oder Schiedsklauseln absichern. In vielen Fällen greifen solche Klauseln zu kurz. Die fünfzig Bundesstaaten gehen mit diesen Themen unterschiedlich um. Der Bund gibt zwar einen gewissen Rahmen vor, etwa durch Kriterien zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, aber auch dieser ist begrenzt.

Informieren Sie sich zu diesen Themen bei den Management Meetings der GATA:

Letzte Meetings 2025:
4. November 
Frankfurt und 5./6. November in Zürich oder an einem der neuen Termine 2026.

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