
Ein wenig bekannter Risikobereich für Auftraggeber von Transport- und Logistikdienstleistungen
Erläuterung der wesentlichen Anforderungen an die Auftraggeber, sich daraus ergebende Risiken und Lösungsansätze zur Risikominderung.
Erläuterung der wesentlichen Anforderungen an die Auftraggeber, sich daraus ergebende Risiken und Lösungsansätze zur Risikominderung.
Logistik besteht vordergründig aus physischen Prozessen in Form des Transportierens, Umschlagens und Lagerns von Gütern, oft in Kombination mit weiterführenden Leistungen (Value Added Services).
Seit jeher hat in der Pharmalogistik aufgrund des regelmäßig hohen Werts pharmazeutischer Produkte und der Schadensanfälligkeit logistischer Leistungen das Thema Haftung eine wesentliche Rolle gespielt.
Logistik und Transport sind Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft und bilden das Rückgrat des Handels.
Andreas Fuchs, Arnecke Sibeth Dabelstein
Im Juli 2021 ist in Deutschland das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – „LkSG“) erlassen worden, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
Bei der Gestaltung von Logistikverträgen ist eine Vielzahl von Risikofaktoren zu berücksichtigen, die sowohl im Interesse der Auftraggeber, als auch der Logistikdienstleister möglichst klar und umfassend geregelt werden sollten, um Unklarheiten, Risiken und Konflikte während der Vertragslaufzeit zu vermeiden.
Die Festlegung der Vergütung ist auch bei Logistikverträgen naturgemäß ein für beide Seiten wesentlicher Vertragsbestandteil.
Gerade in der Pharmalogistik ist die Einhaltung bestimmter Leistungsfaktoren eine Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
Um im Wettbewerb wirtschaftlich zu produzieren, versuchen Anlagenbetreiber eine Top-Quartil-Performance zu erreichen, also im Branchenvergleich eine Betriebs- und Kapitalperformance zu erreichen, die im oberen Viertel liegt.