VCI: Urteil des Europäischen Gerichts unterstreicht Reformbedarf

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat heute in seinem Urteil festgestellt, dass das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Beihilfe nach Europarecht darstellt. Um endgültige Rechtssicherheit herbeizuführen, appelliert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) an die Bundesregierung, den Sachverhalt in letzter Instanz vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) klären zu lassen.

Unabhängig vom letztlichen Ausgang des Verfahrens weist VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann darauf hin, dass bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehe. „Die Förderung erneuerbarer Energien hat schon heute ein Volumen erreicht, das weder akzeptabel noch für den Mittelstand bezahlbar ist. Eine Förderung von mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr sollte in Zukunft nicht mehr ohne parlamentarische Kontrolle an die Verbraucher weitergereicht werden. Die laufende EEG-Novelle wird das Kostenproblem nicht lösen. Die Politik sollte daher über ein neues System zur Finanzierung der Energiewende nachdenken.“

Zu den möglichen Konsequenzen des Urteils sagte Tillmann: „Vom Urteil des Gerichts der Europäischen Union ist nicht nur die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland betroffen. Es hat auch Folgen für energieintensive Branchen wie die Chemie, da das Gericht die EEG-Entlastungen der Besonderen Ausgleichsregelung ebenfalls als Beihilfe einstuft. Ohne diese Entlastungen droht uns aber eine Kostenlawine, die unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.“ Tillmann forderte die Bundesregierung auf, alles dafür zu tun, damit energieintensive Unternehmen auch in Zukunft entlastet und somit wettbewerbsfähig bleiben können.

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