VCI kritisiert Kabinettsbeschluss zur Reform des Patentrechts

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts verabschiedet. Neben vielen begrüßenswerten Modernisierungen sieht der Kabinettsentwurf jedoch unnötigerweise vor, den patentrechtlichen Unterlassungsanspruch abzuschwächen. Bisher können Patentinhaber ohne weitere Voraussetzung gegen Patentverstöße vorgehen. Künftig sollen Gerichte zunächst prüfen, ob dies verhältnismäßig ist.

„Potenzielle Patentverletzer werden weniger Respekt vor Patentschutz haben und Patentinhaber werden ihre Rechte zukünftig schwerer durchsetzen können“, kritisiert VCI-Geschäftsführer Berthold Welling den Kabinettsbeschluss. „Investitionen in die Anmeldung, den Erhalt und die Durchsetzung von Patenten werden somit in Deutschland erheblich entwertet. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden sich fragen, welchen Wert Ihre Patente in Deutschland überhaupt noch haben“, mahnt Welling. „Statt der Entwertung des Innovationsschutzes müssen die Verfahren beschleunigt werden, um schnelle Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhalten.“

Es sei zudem inakzeptabel, dass auch die Interessen Dritter bei der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs berücksichtigt werden sollen. Mit den geltenden Regeln zur Zwangslizenz und der patentrechtlichen Benutzungsanordnung würden deren Belange bereits ausreichend befriedigt. Die Voraussetzungen dieser Instrumente dürften durch die Neuregelung des Unterlassungsanspruchs nun nicht unterlaufen werden.

„Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug und kann für eine ausgewogenere Lösung beim Unterlassungsanspruch sorgen“, appelliert Welling mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.

 

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Der Verband der Chemischen Industrie hält das höhere Klimaziel von 55% CO2-Minderung bis 2030 für die Europäische Union für sehr ambitioniert. Logo: VCI

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