VCI: Beihilfeverfahren der EU-Kommission zum EEG ohne sofortige Auswirkungen

Die EU-Kommission hat angekündigt, ein Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu eröffnen. Nach Einschätzung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) wird der für Mittwoch erwartete Eröffnungsbeschluss keine sofortigen Auswirkungen für die 140 energieintensiven Betriebe in der chemischen Industrie haben, die eine Kostenentlastung bei der EEG-Umlage durch die besondere Ausgleichsregelung erhalten. Darauf weist der VCI nach ihm vorliegenden Informationen von der Kommission hin. Das von Brüssel gegen Deutschland angekündigte Verfahren stellt verschiedene Regelungen des EEG auf den Prüfstand der Vereinbarkeit mit dem europäischem Recht und den Vorschriften des Binnenmarktes.

Die EU-Kommission sieht die besondere Ausgleichsregelung als Beihilfe an, so der VCI. Sie wolle nun prüfen, ob die Regeln zur Kostenbegrenzung für die energieintensiven Betriebe in der jetzigen Form genehmigungsfähig seien. Die Kommission werde aber wohl weder ein sofortiges Aussetzen der Entlastung im Eröffnungsbeschluss für das Verfahren anordnen, noch werde sie thematisieren, ob Rückforderungen anfallen. „Die Bundesregierung und die energieintensive Industrie müssen und werden im Prüfverfahren gegenüber Brüssel darlegen, dass diese Entlastung existenziell notwendig und angemessen ist. Sie gleicht lediglich Nachteile der Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus", betont Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. „Im Unterschied zur Kommission vertreten wir - wie auch die Bundesregierung - die Auffassung, dass es sich bei der besonderen Ausgleichsregelung nicht um eine Beihilfe handelt."

In ihrem Eröffnungsbeschluss werde die EU-Kommission deutlich machen, so der VCI, dass sie das gesamte deutsche Fördersystem für erneuerbare Energien als staatliche Beihilfe einstuft. Nach der vorläufigen Einschätzung der Behörde widerspreche das Fördersystem des EEG aber trotzdem nicht den EU-Regeln. Die Verringerung der Kosten für energieintensive Betriebe durch die Härtefallregelung bewertet die Brüsseler Behörde anders. „Es kommt jetzt darauf an, Wettbewerbsnachteile von den energieintensiven Unternehmen abzuwenden, die durch die Einleitung des mindestens ein Jahr dauernden Prüfverfahrens entstehen könnten. Hier muss die Bundesregierung einen Konsens mit der Kommission erzielen, der Rechtssicherheit schafft und gleichzeitig unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit erhält", so Tillmann.

Mit dem Prüfverfahren stehen nach der Einschätzung des VCI rückwirkend lediglich jene finanzielle Entlastungen zur Diskussion, die seit der letzten Novelle des EEG gewährt wurden. Diese trat Anfang 2012 in Kraft. Damit geht es um Begrenzungsbescheide, die das Bundesamt für Ausfuhren (BAFA) für 2013 und 2014 bereits erteilt hat. Zukünftige Bescheide wird die BAFA jetzt nicht mehr ausstellen können, solange das Verfahren läuft und die Bedingungen nicht geklärt sind.

 

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