29.08.2013 • News

Urteil für Reexporte

Urteil für Reexporte – Marktbeherrschende Pharmahersteller dürfen zur Eindämmung von Reexporten die Belieferung ihrer Großhändler nicht beschränken. Das urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatz-Urteil.

Die EUKommission in Brüssel begrüßte den Richterspruch ausdrücklich. Das Athener Berufungsgericht hatte sich an das höchste EU-Gericht gewandt.

Der Grund: Glaxosmithkline hatte sich geweigert, alle Bestellungen griechischer Großhändler auszuführen, weil diese im großen Stil Arzneien in andere EU-Länder mit höherem Preisniveau reexportierten.

Die EU-Richter urteilten einschränkend, es sei nun Sache des Athener Gerichts zu beurteilen, ob die Bestellungen der Großhändler damals «normal» gewesen seien.

Jeder Hersteller müsse in der Lage sein, seine eigenen Interessen zu schützen, wenn er mit «Bestellungen anormaler Mengen» konfrontiert werde.

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