Umweltbundesamt für Zulassungsbeschränkung von Octylphenol

4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol oder Octylphenol
4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol oder Octylphenol

Als erstes EU-Mitglied setzt sich Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) für eine nur noch beschränkte Zulassung des hormonell wirkenden Stoffs Octylphenol (4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, Formel: C14H22O; CAS-Nummer: 140-66-9) ein. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Chemikalie das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt und dadurch deren Entwicklung und Fortpflanzung schädigt, teilte die Behörde mit. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen millionstel Gramm reichten dafür aus, erklärte ein UBA-Sprecher. Octylphenol wird den Angaben zufolge bei der Produktion von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen sowie in einer Abwandlung (Octylphenolethoxylat) bei der Gewinnung von Erdgas eingesetzt. Die bekannteste Chemikalie der Gruppe sei das ebenfalls hormonell wirkende Nonylphenol. Eine Abwandlung dieses Stoffs (Nonylphenolethoxylat) wurde jüngst von der Umweltorganisation Greenpeace in zahlreichen Import-Textilien nachgewiesen. «Wir dürfen nicht nur über die Bewertung hormonell wirkender Stoffe diskutieren, sondern müssen handeln», teilte UBA-Präsident Joachim Flasbarth mit. Als erster EU-Mitgliedsstaat habe Deutschland
nun mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen  Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. «Wir wollen erreichen, dass Unternehmen viel genauer nachweisen müssen, warum sie Octylphenol einsetzen», sagte der UBA-Sprecher.

Stimmten die anderen EU-Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen
Vorschlag zu, gelte Octylphenol als besonders besorgniserregender
Stoff. Damit würde diese Chemikalie genauso bewertet wie diejenigen
Stoffe, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung schädigen.

 

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