UMCO unterstützt bei Ausfuhrnotifikation gefährlicher Chemikalien
Service erleichtert Exporteuren, Meldepflichten einzuhalten und internationale Lieferketten sicher zu organisieren.

Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 (bekannt als PIC-Verordnung) verpflichtet Exporteure gefährlicher Chemikalien, die Ausfuhr vorab bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und die Zustimmung der Importländer einzuholen. Zusätzlich sind jährlich die exportierten Mengen zu melden und umfassende Informationspflichten gegenüber den Empfängerstaaten einzuhalten. Das Serviceangebot von UMCO unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben in allen Schritten:
- Prüfung, ob Chemikalien unter die Regelung fallen
- Erstellung der Ausfuhrnotifikation
- fristgerechte Mengenmeldung Praxisnahe Entlastung
„Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen der PIC-Verordnung präzise und termingerecht zu erfüllen“, erklärt Steve Scholze, Experte Registrierung und Zulassung bei UMCO. „Unser Dienstleistungsangebot bietet praxisnahe Entlastung und sorgt dafür, dass Exporte sicher und gesetzeskonform abgewickelt werden.“
Zum Hintergrund:
Die PIC-Verordnung setzt das Rotterdamer Übereinkommen in europäisches Recht um. Ziel ist es, den Handel mit Chemikalien zu regeln, die in der EU verboten oder stark beschränkt sind, etwa bestimmte Industriechemikalien, Pestizide und Biozide. So sollen vor allem Entwicklungsländer über Risiken informiert und ein sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen gewährleistet werden. Seit 2014 ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für die Bearbeitung der Notifikationen und die Führung des Registers zuständig.