23.06.2020 • News

Nanogate beantragt Schutzschirmverfahren

Die Verhandlungen der Nanogate mit ihren konzernfinanzierenden Banken über das Finanzierungskonzept zur Kompensation des Corona-Pandemie-bedingten Liquiditätsbedarfs sind gescheitert.

Nanogate wird deshalb umgehend aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beim zuständigen Amtsgericht beantragen mit dem Ziel, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren.

Das verhandelte Finanzierungskonzept umfasste im Wesentlichen eine deutliche zeitliche Verschiebung von Tilgungszahlungen für bestehende Bankdarlehen. Durch die nicht erreichte Einigung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Durchfinanzierung der Gruppe und die Sicherung des Fortbestands nicht gegeben. Die ohne die Verschiebung zu leistenden Tilgungszahlungen und die entstehenden außerordentlichen Kündigungsrechte aus Kredit- und Schuldscheindarlehensverträgen führen zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das Schutzschirmverfahren soll sich auf die Muttergesellschaft sowie die Tochtergesellschaften beziehen.

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