06.07.2011 • NewsAkzoNobelArkemaBaerlocher

Keine EU - Strafen für BASF und Elementis

Die BASF kommt um eine EU-Kartellstrafe von 68,4 Mio. € herum, die der Chemiekonzern als Rechtsnachfolger der Ciba Spezialitätenchemie bezahlen sollte. Die EU-Kommission hob die im Jahr 2009 wegen Wettbewerbsverstößen verhängte Geldbuße auf. Die Vorwürfe seien verjährt, teilte die EU-Behörde als Grund mit. Europas Wettbewerbshüter hatten Ciba vorgeworfen, Preise für Zusatzstoffe, aus denen Plastikprodukte hergestellt werden, mit Konkurrenten abgesprochen zu haben. Zugleich annullierte Brüssel auch die Strafe gegen das britische Chemieunternehmen Elementis (32,6 Mio Euro). Auch in diesem Fall sei die Sache verjährt, entschied die Behörde. Die EU-Kommission handelte nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs in Luxemburg. Dieser hatte in einem anderen Fall die Rechtsvorschriften für Verjährungsfristen geklärt. «Diese Klärung ergab, dass der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2009 nicht korrekt war und dass die Verjährungsfrist für diese beiden Firmen abgelaufen war», schrieben die Wettbewerbshüter. Es ist sehr selten, dass die EU-Kommission eine Geldbuße komplett aufhebt.

Gegen neun weitere Firmen, die am Chemiekartell beteiligt waren, bleibt die Entscheidung gültig. Dazu gehören der niederländische AkzoNobel-Konzern, das französische Unternehmen Arkema und das deutsche Unternehmen Baerlocher. Gegen die Spezialchemieunternehmen wurde 2009
ein Bußgeld von insgesamt 173 Mio. € wegen Preisabsprachen bei Wärmestabilisatoren verhängt. BASF hatte dagegen geklagt und auf
Verjährung gepocht, da Ciba das betroffene Geschäft bereits 1998 verkauft hatte. Ciba ist seit dem Frühjahr 2009 Teil von BASF.

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