GKV kommentiert Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen

Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer Bundesregierung liefert aus Sicht des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) ein durchwachsenes Bild.

Aus Sicht der überwiegend mittelständisch geprägten Branche positiv zu bewerten sind die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Fachkräfteversorgung und zur Stärkung der beruflichen Bildung. Darüber hinaus wird die Förderung des Leichtbaus als Schlüsseltechnologie sowie die Absicht der Parteien, für eine bessere steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung zu sorgen, von der Kunststoff verarbeitenden Industrie begrüßt. Weiterhin unterstützen die Kunststoffverarbeiter das Bekenntnis der Koalitionspartner zum deutschen Modell der Kreislaufwirtschaft. Grundsätzlich positiv, jedoch nicht ausreichend präzise sind aus Sicht des Branchenverbandes GKV hingegen die Aussagen des Koalitionsvertrages zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Verhandlungspartner haben sich darüber hinaus weder auf die dringend erforderliche Reform der Finanzierung der Energiewende verständigt, noch wird es zu der im Wahlkampf von den Parteien versprochenen breiten Entlastung durch eine große Steuerreform kommen. Trotz des international zunehmenden Steuerwettbewerbs droht bei den Leistungsträgern, der mittelständischen Wirtschaft und den vielen Personengesellschaften in Deutschland von Steuerentlastungen nichts anzukommen.

GKV-Hauptgeschäftsführer Oliver Möllenstädt kommentierte das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen: „Es gibt keine Garantie für dauerhaftes Wirtschaftswachstum. In einer Zeit des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um Standortbedingungen, Unternehmenssteuern und knappe Ressourcen präsentieren die Koalitionsparteien ein überwiegend wohlfahrtsstaatliches Regierungsprogramm. Aus Sicht der mittelständischen Industrie lassen die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen in Summe keinen wirtschaftspolitischen Gestaltungsanspruch erkennen, der für vier Jahre ausreichend wäre.“

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