24.11.2015 • NewsEnergieArcadisChemiedistribution

Energieaudit eilt - auch im Chemie- und Pharmahandel

Bis zum 5. Dezember 2015 müssen große Handelsunternehmen – auch der Chemie- und Pharmahandel – ein Energieaudit durchführen oder alternativ ein Energiemanagementsystem implementieren. „Dem Management vieler Handelsketten ist diese gesetzliche Verpflichtung eventuell noch nicht präsent“, sagte Kerstin Kranich, Leiterin der Abteilung Energieberatung beim internationalen Planungs- und Beratungsunternehmen Arcadis.
Bisher waren zur systematischen Erfassung von Energieverbräuchen und der Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen nur große produzierende Unternehmen verpflichtet, sofern sie von der EEG-Umlage befreit werden oder Strom- und Energiesteuern rückerstattet bekommen wollten.
Bei den Handelsunternehmen als nichtproduzierende Unternehmen verpflichtet das im April dieses Jahres novellierte Energiedienstleistungsgesetz zum Energieaudit, sofern sie zu den großen Unternehmen gehören, also mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme aufweisen.
Im Rahmen eines Energieaudits findet eine Erfassung und Analyse des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens statt und es werden Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erarbeitet. Im Rahmen des Energieaudits müssen auch die Unternehmensstandorte besichtigt werden. Weil Handelsunternehmen aber zumeist eine Vielzahl von Filialen haben, ist hier im sog. Multisite-Verfahren die Bildung von Clustern gleichartiger Standorte möglich, so dass die Zahl der zu besichtigenden Standorte oder Filialen im Rahmen des Audits überschaubar ist.
Alternativ zur Durchführung von Energieaudits können Handelsketten auch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen. Ab dem 6. Dezember 2015 ist die Monitoring-Agentur für die Energieaudits, die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), berechtigt, Stichproben bei den betroffenen Unternehmen durchzuführen. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

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