27.05.2013 • NewsBiotestPatenteNachahmerprodukte

Biotest: Patentschutz erhalten

Biotest: Patentschutz erhalten – Der monoklonale Antikörper BT-061 von Biotest wird in den USA als innovative Entwicklung anerkannt und erhält umfassenden Patentschutz.

Eine entsprechende Mitteilung (‚Notice of Allowance‘) erhielt Biotest von der zuständigen Behörde in den Vereinigten Staaten.

Das Patent umfasst BT-061 als Substanz und dessen Verwendung in einem Medikament. Der in den Leitindikationen rheumatoide Arthritis und Psoriasis entwickelte monoklonale Antikörper ist damit in den USA gegen Nachahmerprodukte (Generika) geschützt.

Biotest besitzt bereits Patentschutz für BT-061 in verschiedenen Staaten; weltweit laufen weitere entsprechende Verfahren. Bereits Anfang des laufenden Jahres hat Biotest durch weitere Patenteinreichungen das Patentportfolio für BT-061 deutlich ausgebaut.

Die Anmeldungen beziehen sich unter anderem auf die therapeutische Verwendung und sind noch nicht vom Patentamt publiziert.

Auch zum ebenfalls bei Biotest in der Entwicklung befindlichen Antikörper BT-062 (Leitindikation Multiples Myelom) konnten dem Patentportfolio kürzlich weitere internationale Anmeldungen hinzugefügt werden.

 

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