Logistik & Supply Chain

Umco/REACh - Stolpersteine in der Lieferketten-Kommunikation

Frist für Stoffregistrierung läuft ab, doch entlang der Lieferkette ist längst nicht alles geregelt

18.11.2010 - Der Countdown für den Ablauf der ersten Frist unter REACH läuft. Die umfangreichen Verpflichtungen im Rahmen der Stoffregistrierung wirken sich auf alle Teilnehmer, vom Hersteller über Händler bis zum eigentlichen Verwender, aus.

Trotz großen Anstrengungen von Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA läuft der Prozess etwas holprig. Das ist auch in der Lieferkettenkommunikation zu spüren.

Die erste Registrierungsfrist der REACH-Verordnung läuft am 1. Dezember 2010 ab. Betroffen sind in dieser ersten Registrierungsphase hauptsächlich Hersteller von Commodities, also chemischen Stoffen wie Metalle, Lösemittel oder Monomere. Diese Produkte werden in großen Mengen nach Europa importiert, hier hergestellt und vermarktet. Meist haben sie zahlreiche Verwender und vielfältigste Einsatzzwecke. So wurden allein 38 Verwendungen für Zink identifiziert. Im Sinne des Konzeptes der Daten- und Kostenteilung haben sich Registranten gleicher Stoffe in den SIEFs (substance information exchange forum) zusammengefunden, um die geforderten Daten im Rahmen einer gemeinsamen Registrierung einzureichen. Deren Zusammenarbeit stellen extra gegründete Konsortien auf eine vertragliche Basis.

Einen wesentlichen Bestandteil der Registrierung stellen die Ergebnisse der Stoffsicherheitsbeurteilung dar. Sie ist erforderlich, wenn ein Hersteller oder Importeur mehr als 10t pro Jahr herstellt oder importiert. Ziel ist es zum einen, die bekannten Verwendungen von registrierten Stoffen zu bewerten. Zum anderen sollen Bedingungen und Maßnahmen zum Risikomanagement daraus abgeleitet werden, um eine sichere Handhabung der Stoffe zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden im Stoffsicherheitsbericht (CSR) dokumentiert und mit dem technischen Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA eingereicht. In Form eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes sollen sie dann weiteren Akteuren der Lieferkette, den so genannten nachgeschalteten Anwendern, zur Verfügung stehen. So die Theorie - aber wie wird die Realität aussehen?
Im Idealfall erhalten die nachgeschalteten Anwender nach erfolgreicher Registrierung eines Gefahrstoffes jenes erweiterte Sicherheitsdatenblatt von ihrem Lieferanten inklusive Registrierungsnummer und einschlägigen Expositionsszenarien. Leider wird in vielen Fällen die Nummer noch nicht verfügbar sein. Denn für Dossiers, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2010 eingereicht werden, hat die ECHA eine verlängerte Prüffrist. Die Zuordnung der Registrierungsnummer kann daher bis Ende Februar 2011 dauern.

Nun könnte es zu folgendem Szenario kommen: Ein Importeur hat seinen Stoff fristgerecht der ECHA gemeldet und erwartet im Dezember eine Lieferung aus Übersee. Wenn nun der Zoll im Hafen den Nachweis der erfolgreichen Registrierung fordert, kann es nicht wie vorgesehen über die Registrierungsnummer erfolgen, da sie noch nicht bekannt ist. Hier sind pragmatische Lösungen gefordert.

Auch die in der Lieferkette kommunizierten Expositionsszenarien werden häufig noch nicht dem Ideal entsprechen. Das liegt daran, dass die im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung erstellten Dokumente eine andere Zielsetzung haben und erst noch in die Sprache der nachgeschalteten Anwender „übersetzt" werden müssen. Des weiteren trafen Dossierersteller vielfach nur Annahmen zu den Verwendungsbedingungen. Den tatsächlichen Abgleich mit der Praxis haben sie allerdings auf die Zeit nach der Registrierung verschoben. Viele Konsortien sehen es jedoch nicht mehr als ihre Aufgabe an, über die Registrierung hinaus, geeignete Dokumente für die Kommunikation in der Lieferkette zu erarbeiten. Daher werden Registranten mangels Alternativen zunächst diese unqualifizierten Expositionsszenarien an ihre Kunden weitergeben.

Die nachgeschalteten Anwender müssen leider in den sauren Apfel beißen. Denn sie werden unvollständige und zum Teil schwerverständliche Dokumente erhalten. Gleichzeitig müssen sie diese Unterlagen prüfen und Informationen, die die sichere Verwendung der Chemikalien betreffen, sowohl im eigenen Betrieb als auch in der weiteren Kommunikation mit den Kunden berücksichtigen. Laut Verordnung haben sie 12 Monate Zeit, um entweder die dargestellten Expositionsszenarien umzusetzen, sie gemeinsam mit den Lieferanten an die tatsächlich herrschenden Bedingungen anzupassen oder sogar eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung zu erstellen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass die Herausforderungen für eine saubere Lieferkettenkommunikation, gleich ob Registrant oder nachgeschalteter Anwender, enorm sein werden. Da hilft nur: Gelassen bleiben im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern und versuchen praktikable Lösungen zu finden. Unangemessene Forderungen oder gar Drohungen belasten nur die Kooperation und führen bestimmt nicht zum Ziel.

Mehr Informationen zum Thema „Welche neuen Anforderungen entstehen durch REACH an Chemie und Logistik" sind auf dem 3. See-Hafen-Kongress vom 24.-26.11.2010 in Hamburg zu erhalten. Anmeldungen unter www.see-hafen-kongress.de

Mehr zum Programm des 3. See-Hafen-Kongresses lesen Sie hier. 

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