
Externe Logistikdienstleister müssen unzählige Rechtsvorschriften einhalten
Für Logistiker, die als externe Dienstleister Aufgaben in der chemischen Industrie übernommen haben, gelten mehr als ein Dutzend Rechtsvorschriften, die in der täglichen Arbeit einzuhalten sind – vom Artenschutzübereinkommen über das Branntweinmonopolgesetz bis hin zum Sprengstoffgesetz.