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Veolia verstärkt das Geschäft mit Industriekunden in Deutschland

14.01.2016 -

Veolia Industrieservice übernimmt die Nuon Energie und Service von Vattenfall. Die Gesellschaft ist Betreiber des Industrieparks Niederau in Düren sowie Eigentümer und Betreiber des Bizzpark Oberbruch, eines Industrieparks in Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Mit der Akquisition will das Unternehmen sein Industriegeschäft in Deutschland weiter ausbauen. Für die kommenden zwölf Jahre erwartet man einen kumulierten Umsatz von 287 Mio. EUR.

Auf dem 100 ha großen Areal des Bizzpark Oberbuch in Heinsberg arbeiten rund 1 000 Mitarbeiter in verschiedenen Industriebetrieben. Darunter sind Produzenten und Verarbeiter von Lebensmitteln sowie Hersteller von Karbonfasern und Brennstoffzellen. Der 12 ha große Industriepark Niederau in Düren ist Standort insbesondere chemischer Unternehmen, die ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

An beiden Standorten versorgt Veolia die Parks mit Strom, Gas, Wasser (Trinkwasser, Prozesswasser und entsalztes Wasser) und Dampf und vermittelt Abfallmanagement. In Heinsberg kümmert sich der Dienstleister auch um die Abwasserentsorgung in einer eigenen Kläranlage (80 000 EW) sowie Logistik-Dienstleistungen. In Düren betreibt er ein modernes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk sowie ein Druckluftnetz. 55 Beschäftigte kommen durch die Akquisition neu zur Gruppe. Es wird angestrebt, gemeinsam mit den Kunden und dem Flächeneigentümer in Düren den ökologischen Fußabdruck der Parks zu verringern und das Ressourcenmanagement zu optimieren.

Dazu erklärt Etienne Petit, Generaldirektor für Deutschland: „Mit diesem Erwerb setzen wir das klare Signal, dass wir in unserem Geschäft mit Industriekunden in Deutschland weiter wachsen wollen. Das Industriepark-Portfolio passt ideal zu unserem Ansatz, unsere Kernkompetenzen im Wasser-, Entsorgungs- und Energiebereich mit einer breiten Palette weiterer Dienstleistungen speziell für den Bedarf von Industrieunternehmen zu verbinden.“

Der Vollzug des Kaufvertrags steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe.