VCI fordert neues Marktmodell für den Schienen-Einzelwagenverkehr
21.05.2021 - Ein neues Marktmodell für den sogenannten Einzelwagenverkehr auf der Schiene schlägt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) in einem Positionspapier vor.
Die Rangier- und Knotenbahnhöfe spielen in diesem Papier eine zentrale Rolle, denn sie sollen künftig als neutrale Schnittstelle für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zugänglich sein. Bislang sind vor allem die großen Rangierbahnhöfe in Deutschland und Europa in der Hand der Staatsbahnen oder deren Nachfolgeunternehmen. Dies führt zu einer jeweils marktbeherrschenden Situation – mit Nachteilen für andere Anbieter.
So stellen bisher nur die Staatsbahnen oder deren Nachfolgeunternehmen auf den zentralen Rangierbahnhöfen Einzelwaggons zu Zügen zusammen und bringen sie auf die Hauptrouten. Dies zwingt andere EVU in der Praxis zum Aufbau paralleler Einzelwagenverkehre, weil sie auf kleinere Bahnhöfe ausweichen müssen.
Gerd Romanowski, Geschäftsführer Technik und Umwelt im VCI, äußert sich zu dieser Sachlage: „Wir müssen wegkommen vom nationalen Platzhirschdenken, gefragt ist vielmehr Teamgeist: Alle EVU müssen Zugang zu den großen Rangierbahnhöfen haben. Nur dann werden Einzelwagenverkehre eine nachhaltige Zukunft haben. Gerade die chemisch-pharmazeutische Industrie ist darauf angewiesen, weil bestimmte Güter auf der Schiene transportiert werden müssen.“
Neues Marktmodell für mehr Wettbewerb im Fernverkehr
Nach Meinung des VCI kann ein neues Marktmodell den Wettbewerb im Fernverkehr fördern. Gleichzeitig könnten Fahrten zwischen den Rangierbahnhöfen und den Gleisanschlüssen der Kunden gebündelt und damit die Effizienz gesteigert werden. Romanowski betont: „Nur wenn es gelingt, den Einzelwagenverkehr zu stärken, kann Deutschland das Ziel erreichen, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern.“
Um das neue Marktmodell umzusetzen, seien neutrale Betreiber der großen Rangierbahnhöfe unabdingbar, die den Rangierbetrieb für alle EVU durchführen. Den neutralen Betrieb könnte der Eigentümer der Bahnhofsinfrastruktur oder ein von ihm beauftragtes EVU gewährleisten. Die Bedingungen könnte die Bundesnetzagentur festlegen, so der VCI. Wichtig ist dabei, dass die Rangierbahnhöfe zu wettbewerbsfähigen Konditionen / Kosten genutzt werden können. Dabei sollten die Kosten für die Nutzung der Rangieranlagen, das „Rangierbetriebsentgelt“, auf die direkt mit der Rangierabwicklung eines Waggons entstehenden Kosten beschränkt werden.
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