Roche nimmt Patentantrag für Krebsmedikament in Indien zurück
19.08.2013 -
Der Druck der indischen Regierung auf ausländische Pharmakonzerne bei Arznei-Patenten hat auch Folgen für Roche. Der Schweizer Konzern wird einen Patentantrag für das Brustkrebsmedikament Herceptin in Indien nicht weiterverfolgen, wie ein Roche-Sprecher am Freitag erklärte. Ein indisches Patentamt hatte den Roche-Antrag Anfang des Monats mit der Begründung abgelehnt, er sei nicht korrekt eingereicht worden.
Im Frühjahr hatte der Branchenrivale Novartis einen Patentstreit in Indien um sein Krebsmedikament Glivec bis vor das höchste Gericht gezogen und dann verloren. Das Medikament sei keine "Neuheit" im Sinne des indischen Patentgesetzes, urteilte der Oberste Gerichtshof.
Indien gehört mit einem Marktvolumen von Schätzungsweise 13 Mrd. US-$ zu den 15 wichtigsten Pharma-Märkten der Welt. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung kann sich westliche Medikamente aber nicht leisten. Die Regierung fördert deshalb billige Nachahmerprodukte (Generika) oder Medikamente, die ähnlich sind (Biosimilars). Das geht aber nur, wenn die Arzneimittel in Indien keinen vollen Patentschutz in Anspruch nehmen können. Ähnlich wie den Schweizern erging es auch schon dem Bayer-Konzern und Glaxosmithkline. Auch sie mussten Einschränkungen des Patentschutzes hinnehmen.
Indien greift in solchen Fällen zu sogenannten Zwangslizenzen. Das bedeutet, dass ein indischer Hersteller eine billige Nachahmerversion eines Medikaments herstellen darf und 6 bis 8% vom Umsatz als Lizenzgebühr abführt. Roche versucht seit dem vergangenen Jahr in Indien einen Mittelweg: Im Zusammenarbeit mit einem örtlichen Produzenten werden Herceptin und andere Medikamente zu reduzierten Preisen angeboten. Die Auswirkungen dieses Programms würden derzeit untersucht, erklärte der Roche-Sprecher weiter. Weltweit nahm Roche mit Herceptin-Verkäufen im ersten Halbjahr mehr als 3 Mrd. CHF ein.