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Auch bei Berufungsklage scheitert Bayer

10.02.2010 -

Bayer hat in einem Rechtsstreit um den Patentschutz von Medikamenten in Indien erneut eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Neu Delhi habe eine Berufungsklage des Konzerns verworfen, bestätigte eine Sprecherin. Mit der Klage wollte Bayer die Zulassung einer billigeren Nachahmerversion (Generika) des patentgeschützten Krebsmittels Nexavar verhindern. Nun prüfe Bayer seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten. Mit einem Einspruch ginge das Verfahren in die nächste Instanz. Der indische Generikahersteller Cipla hat die Genehmigung einer Nachahmerversion von Nexavar beantragt, obwohl das Mittel dort noch Patentschutz besitzt. Dagegen hatte Bayer bereits erfolglos geklagt und nun auch die Berufung verloren.