ECHA ebnet Lanxess-Wirkstoff Saltidin den Weg
Ausschuss für Biozidprodukte empfiehlt Zulassung des Wirkstoffs Icaridin für Insektenschutzmittel in der EU
Der Ausschuss für Biozid-Produkte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2020 seine Stellungnahme zur Zulassung des Wirkstoffs Icaridin veröffentlicht: Das Insektenrepellent, das die Lanxess-Tochtergesellschaft Saltigo unter dem Markennamen Saltidin vertreibt, soll ohne Altersbeschränkung für die Verwendung in Abwehrmitteln (Produkttyp 19) zugelassen werden.
Die Zulassung des Wirkstoffs Saltidin (Icaridin) wurde bereits unter der zuvor gültigen Biozidprodukte-Richtlinie (Richtlinie 98/8/EC) beantragt. „Bis zur so genannten Zulassungsentscheidung, also der Aufnahme in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe, galten in den einzelnen EU-Mitgliedsländern für Saltidin noch die jeweiligen nationalen Zulassungsanforderungen“, erklärt Andreas Klein, Marketing- und Sales-Leiter der Saltigo. Die Europäische Union (EU) hatte das Ziel, die Zulassungen für Wirkstoffe, dazu zählen auch Repellentien, mit der Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) zu vereinheitlichen.
Saltigos Vertriebsleiter Dirk Sandri ergänzt: „Die EU hat die Sicherheitsanforderungen für repellierende Wirkstoffe in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Umso erfreulicher ist es, dass Icaridin als erster Insektenrepellent-Wirkstoff unter diesen strengeren Bedingungen eine positive Stellungnahme zur Zulassung erhalten hat. Das macht deutlich, dass unser Saltidin die strengeren Anforderungen erfüllt. Diese werden in Zukunft auch für andere Wirkstoffe dieser Klasse gelten, die ab 2022 erneut bewertet werden müssen.“
Weltweit etablierter Wirkstoff bietet zuverlässigen Schutz
Saltidin wehrt in Formulierungen zuverlässig Insekten ab. Es schützt den Anwender über mehrere Stunden vor Stichen von Mücken, Stechfliegen oder Zecken. Denn diese sind nicht nur unangenehm oder sogar schmerzhaft, sondern können auch mit der Übertragung gefährlicher Krankheiten wie Zika-Virus oder Borreliose einhergehen. Chemisch gesehen ist Saltidin 1-(1-Methylpropoxycarbonyl)-2-(2-hydroxyethyl)piperidin. Der Wirkstoff mit dem Freinamen Icaridin ist geruchsneutral, nicht hautreizend oder -sensibilisierend und klebt nicht auf der Haut. Ein weiterer Vorteil des Wirkstoffs besteht in seiner Verträglichkeit mit vielen Materialien. So werden beispielsweise Kunststoffe und Textilien von Saltidin nicht angegriffen.
Icaridin, das Saltigo unter dem Namen Saltidin vermarktet, ist für die unterschiedlichsten Formulierungen und Darreichungsformen von Insektenschutzmitteln geeignet und wird weltweit von zahlreichen Herstellern solcher Produkte genutzt.
Die ersten Produkte mit diesem Wirkstoff kamen 1998 auf den deutschen Markt. Weitere Launches des Mückenrepellent-Wirkstoffs Icaridin erfolgten 2007 in Süd- und Mittelamerika und Afrika. Im Mai 2012 startete die sehr erfolgreiche Markt-Einführung in Asien. Insektenschutzmittel auf Basis von Saltidin wurden mittlerweile in mehr als 40 Ländern zugelassen, unter anderem in den USA.
Die behördlichen Zulassungsanforderungen für Insektenschutzmittel sind von Land zu Land unterschiedlich. In den meisten Ländern ist die Zulassung des Insektenschutzmittels notwendig, bevor es in den Markt gebracht werden kann. In einigen Ländern muss zusätzlich eine Registrierung des Wirkstoffs erfolgen.
„Für Unternehmen, die ihre Saltidin-haltigen Insektenschutzmittel künftig in Europa vertreiben möchten, bietet Saltigo Unterstützung an“, sagt Sandri. „Diese Hilfestellung bieten wir Kunden auch in nicht-europäischen Ländern an und arbeiten an neuen Zulassungen für unseren bewährten Wirkstoff Saltidin.“