VDGH begrüßt Nachbesserungen bei der Forschungsförderung
08.11.2019 -
Zur abschließenden Beratung des Deutschen Bundestages über die steuerliche Forschungsförderung sagt VDGH-Geschäftsführer Martin Walger: „Die Unternehmen der Diagnostika- und der Life-Science-Research-Industrie begrüßen die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Wichtige Nachbesserungen kommen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute. Dies ist ein starkes Signal für die Industrie und für den Forschungsstandort Deutschland.“
Der VDGH vertritt die Hersteller von In-vitro-Diagnostika und die Life-Science-Research-Industrie. Beide Branchen belegen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung (F&E) deutschlandweit einen Spitzenplatz in der Forschungsintensität. „Deutschland schließt die Lücke zur Mehrzahl der OECD- und EU-Staaten, in denen dieses Förderinstrument bereits erfolgreich eingesetzt wird“, sagt Walger. Die Förderung kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen für Forschungsvorhaben beantragt werden. Das Forschungszulagengesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten und gilt dann unbefristet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Die Wirtschaft kämpfte bis zuletzt dafür, dass im Falle der Auftragsforschung der Auftraggeber und nicht die auftragnehmende Forschungseinrichtung gefördert wird. In dem nun beschlossenen Gesetz ist dieser Vorschlag aufgenommen worden. Unterstützung hierfür kam auch von den großen Forschungseinrichtungen, die darauf hinwiesen, dass sie als nicht steuerpflichtige Institutionen von der ursprünglich angedachten Förderung als Auftragnehmer gar nicht hätten profitieren können. „Gerade kleine und mittelständische Unternehmen kooperieren bei ihren Forschungsvorhaben mit Dritten. Auch bei dieser sinnvollen Aufgabenteilung bleibt nun die Förderung beim Initiator der Forschung“, erläutert der VDGH-Geschäftsführer.