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Chemiebranche und Kunststofferzeuger befürworten Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Änderungen zum Verpackungsgesetz auf dem Weg

19.01.2021 - Die Bundesregierung plant, am 20. Januar einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorzulegen. Damit setzt sie die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht um und entwickelt so das Verpackungsgesetz hinsichtlich ökologischer Anforderungen weiter.

Der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler bewertet die Vorschläge entsprechend positiv: „Kunststoffverpackungen sind aus gutem Grund häufig das Mittel der Wahl. Um auch den Umgang mit Verpackungsabfällen weiter zu verbessern, müssen wir Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten." Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass auch das Recycling von Kunststoffverpackungsabfällen signifikant verbessert werden konnte. Bühler ergänzt: „Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehens-weise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.“

Als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Abfällen will die Bundesregierung Mehrweglösungen im To-Go-Bereich. Anbieter von Speisen und Getränken sollen ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hierzu Bühler: „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen.“ Weiterhin beinhaltet der Entwurf eine Ausweitung der Pfandpflicht auch auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen (wie zum Beispiel Fruchtsäfte). „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen leisten – und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“, so Bühler.

Gemäß der EU-Vorgabe sieht auch der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25% aus Rezyklaten bestehen (ab 2030: 30%). Die Kunststoffbranche arbeitet an der stetigen Erhöhung des Einsatzes von Rezyklaten in neuen Produkten. Für die Ziele im Bereich der PET-Flaschen leistet sie zum Beispiel durch ein nachhaltiges Produktdesign wichtige Vorarbeit.

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