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Erste Schritte unter Reach

18.11.2012 -

Erste Schritte unter Reach – Am 1. Juni 2007 tritt Reach in Kraft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationaler Auskunftsstelle (Helpdesk) zu Reach unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelung.

Jetzt hat die BAuA eine erste kostenlose Informationsbroschüre veröffentlicht. Reach-Info 1 „Erste Schritte unter neuen EU-Verordnung Reach" informiert generell über Anforderungen, die auf ein Unternehmen zukommen können.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen in einfach verständlicher Form unterstützt werden.

 

Informationszentrum der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tel.: 0180/3214321
info-zentrum@baua.bund.de.
www.baua.de