Aktualisiert TRGS 510
Neue Regeln für Gefahrstoffe
Betroffen sind unter anderem kleine Mengen, wie sie in vielen Betrieben anfallen. Die aktualisierte Fassung wurde neu strukturiert, Schwellenwerte für Kleinmengen und Regelungen für Zugangsbeschränkungen wurden neu gefasst. Entfallen sind jedoch die Vorgaben für die Lagerung in Verkaufsräumen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen selbst im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ableiten muss. Unternehmen sollten aktiv werden, wenn sie rechtssicher unterwegs sein wollen, raten die Experten von Dekra. Händler, Logistiker und Anwender von Gefahrstoffen sollten prüfen, ob die Änderungen für ihr Unternehmen relevant sind. Dies ist von Bedeutung, wenn es zu einem Unfall mit Gefahrstoffen im Lager kommt und Behörden und Versicherungen Auskünfte und Nachweise einfordern.
Gefahrstofflager überprüfen
Unternehmen sollten die Neufassung der TRGS 510 zum Anlass nehmen, die Situation im eigenen Gefahrstofflager zu überprüfen:
- Haben sich Produkte, Einstufungen oder Mengen geändert?
- Gibt es neue Vorgaben für die Lagerung?
- Sind die technischen Einrichtungen angemessen und funktionsfähig?
Die Prüfgesellschaft Dekra berät Unternehmen und Kommunen bei der Planung und Organisation von Gefahrstofflagern, unterstützt bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten und prüft technische Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
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