Südkorea führt „K-REACh“ ein
Chemikalienrechtliche Regelungen stellen neue Anforderungen an die chemische Industrie
Die gute Nachricht: Durch optimierte Prozesse und Annäherungen an andere weltweit bestehende Rechtssysteme ist eine neue Gesetzgebung entstanden, die einem europäischen Chemikalien-Hersteller nicht allzu fremd erscheint - daher auch die inoffizielle Bezeichnung „K-REACh".
Hintergrund für die Neuregelung ist die weltweite Diskussion für mehr Umwelt- und Verbraucherschutz, die nach und nach in allen Industrieländern dazu führt, dass die Einfuhr und der Umgang mit Chemikalien gesetzlich reglementiert werden. Dabei steht nicht mehr nur die chemische Industrie selbst im Fokus. Auch Importeure und Händler von Verbraucherprodukten müssen immer öfter Meldungen bei Behörden durchführen. So werden Informationen über Zusammensetzungen gesammelt, um in Notfällen angemessen reagieren zu können.
K-REACh
Die vier Prozesse Reporting, Registrierung, Kommunikation in der Lieferkette und Produkt-Notifizierung bilden das Grundgerüst von K-REACh. Die notwendigen Schritte müssen vor jedem Import ermittelt und umgesetzt werden, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Für ausländische Firmen ist, wie in der EU, auch in Südkorea der Einsatz eines OR (Only Representative) möglich. Für den Fall, dass eine ausländische Firma keinen eigenen Standort in Südkorea hat, aber dort mehrere Kunden beliefern möchte, ist die Nutzung eines OR dringend anzuraten, um den Pflichten von K-REACh nachzukommen und die Sprachbarriere zu überwinden. Generell können alle vier Prozesse nach K-REACh nur durch Firmen umgesetzt werden, die in Südkorea sitzen.
Reporting und Registrierung
Zu beachten ist künftig: Noch vor der ersten Lieferung von Chemikalien muss klar sein, welche Stoffe in welchen Mengen nach Südkorea eingeführt werden sollen. Es wird dabei unterschieden zwischen „new chemicals", die immer, und „existing chemicals", die ab einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr über das Reporting-Verfahren an die Behörden zu melden sind. Bei dem Import einer neuen oder existierenden Chemikalie, die auf der PEC-Liste (priority evaluation chemicals) steht, muss auch eine Registrierung vorgenommen werden. Eine erste PEC-Liste ist im Oktober 2014 erschienen und weist 518 Stoffe auf, die aktuell im Fokus stehen. Informationen aus dem Registrierungsprozess sind wiederum in die Kommunikation mit Kunden einzubinden. Das heißt, dass z.B. beim Verkauf von Gemischen auf die Verwendung registrierter Stoffe hingewiesen werden muss.
Notifizierungen
Bei dem Vertrieb von Verbraucherprodukten sind deren Inhaltsstoffe auf ihre Gefährlichkeit und eine mögliche Freisetzung zu prüfen. Produkte wie zum Beispiel Wasch- und Reinigungsmittel unterliegen einer Notifizierungspflicht, wenn sie mehr als 0,1% gefährliche Chemikalien enthalten und je gefährlichem Stoff pro Jahr mehr als eine Tonne über alle Produkte importiert werden.
Um gefährliche Chemikalien handelt es sich, wenn diese vom MoE (Ministry of Environment) unter dem Chemical Control Act (CCA) auf der Liste für Toxische Chemikalien gelistet wurden oder es sich um eine Chemikalie der PEC-Liste handelt.
GHS-Gefahrenklassen
Bereits seit 2003 beschäftigt sich Südkorea mit dem weltweiten GHS der UN. Aktuell hat Südkorea einen Großteil der GHS-Bausteine übernommen, wie sie auch in der Europäischen Union in der CLP-Verordnung zu finden sind. Zu beachten sind für europäische Firma vor allem die Abweichungen bei den Gefahrenklassen Entflammbare Gase, Aerosole, Aspirationsgefahr und Ozonschädigung. Derzeit sind in Südkorea zwei Behörden für die Einstufung von Chemikalien und die Umsetzung des GHS zuständig. Das bereits genannte MoE und das MoL (Ministry of Labor), dessen Chemical Control Act (CCA) die erste gesetzliche Grundlage für die Einstufung von Chemikalien darstellt. Im CCA findet sich vergleichbar zur europäischen Index-Einstufung eine verpflichtende Einstufung für derzeit 789 Chemikalien. Erst im zweiten Schritt sollte dann das C&L Inventory des MoL genutzt werden, um weitere Einstufungen zu ermitteln. Eine Harmonisierung dieser beiden Einstufungsregelungen ist bereits im Gange, um gerade die gefährlichen Chemikalien einheitlich zu klassifizieren.
Sicherheitsdatenblätter
Das Sicherheitsdatenblatt in Südkorea ist an die Forderungen des UN-GHS angelehnt und stellt die notwendige Kennzeichnung einer Chemikalie dar. Die korrekte Angabe auf der Ware ist dabei zwingend anzuraten. Eine groß angelegte Überprüfung durch koreanische Behörden hat bereits viele Mängel offenbart, wobei Verstöße wie z.B. ein fehlendes Sicherheitsdatenblatt am Arbeitsplatz mit bis zu 500 USD und ein nicht korrekt gekennzeichnete Gebinde mit bis zu 200 USD pro Verstoß geahndet werden können.
Fazit
Ein neues Gesetz muss sicherlich erst einmal durch Erfahrungen überprüft werden, um seine Funktionalität zu beweisen. Es ist für die Unternehmen von Vorteil, dass es Ähnlichkeiten zu EU-Regelungen gibt und Prüfergebnisse, die nach OECD-Prüfmethoden ermittelt wurden, für Registrierungen in Südkorea genutzt werden können. Wie so oft empfiehlt sich ein koreanisch sprechender Partner vor Ort - egal, ob es sich dabei um die eigene Firmen-Niederlassung in Korea oder ein Beratungsunternehmen handelt. Trotz der westlichen Orientierung Südkoreas ist es unerlässlich, die Sprache zu beherrschen und mit Verhaltensweisen und Behördenstrukturen vertraut zu sein, um auf dem Markt Fuß zu fassen, ohne Strafen in Höhe von bis zu 100.000 USD zu riskieren.