EU-Kommission: Titandioxid bleibt vorerst kennzeichnungsfrei
Entscheidung über Einstufung von TiO2 als krebserregend erst nach der Europawahl
Die EU-Mitgliedstaaten haben die überraschend nochmals anberaumte Entscheidung im REACh-Regelungsausschuss über eine Einstufung von Titandioxid als krebserregend am 11. April im letzten Moment von der Tagesordnung genommen. Vermutet wird, dass sich auch dieses Mal - wie bereits zweimal zuvor - keine Mehrheit für eine Einstufung des Weißpigments abgezeichnet hat.
Der endlose Krimi um TiO2 mit seinen erheblichen Auswirkungen auf die Chemieindustrie und angrenzende Branchen sowie auf die Müllkreisläufe macht nun zunächst Pause. Nach den Europawahlen kann das Thema aber im Herbst unter einer neuen EU-Kommission abermals auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dann gelten wohl die Regeln der „Delegierten Rechtsakte“, wonach die Kommission die Einstufung zwar erst nach einer Prüfung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, im Ergebnis aber ohne ein Votum der Mitgliedstaaten vollziehen kann.
Für die Industrie bleibt die Hoffnung, dass sich die „Kommission bis dahin nochmals über den richtigen Verfahrensweg Gedanken macht und statt des umstrittenen Verfahrens über CLP doch den effektiven Weg über eine EU-Harmonisierung der Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz geht“, kommentiert Martin Engelmann, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VDL) die Entwicklung.
Der VDL wie auch der VCI und der BDI hatten sich zuvor entschieden dagegen ausgesprochen, das Weißpigment als Krebsverdachtsstoff einzustufen. „Titandioxid besitzt keine stoffintrinsischen gefährlichen Eigenschaften“, so der BDI in einem Positionspapier.
Der VDL argumentierte: Titandioxid wird seit Jahrzehnten sicher in Farben, Lacken und Druckfarben verwendet und gehört zu den am besten untersuchten Stoffen. Sinnvoller als eine Einstufung von Titandioxid wäre es, einen europaweit einheitlichen Grenzwert für schwerlösliche Stäube am Arbeitsplatz zu schaffen.
Der VDL setzt sich weiter dafür ein, dass vor der Entscheidung eine Abschätzung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen erfolgt und auch die aufgeworfenen juristischen Fragen geklärt werden. „In der Zwischenzeit“, so ein Verbandssprecher, „werden wir die Arbeiten an einer Harmonisierung der Staubgrenzwerte in Europa unterstützen. Deutschland ist hier international Vorreiter.“
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