Zertifiziertes Energiemanagement ist jetzt Pflicht
08.08.2013 -
Die Energie Consulting (ECG) in Kehl, größtes unabhängiges Energieberatungsunternehmen in Deutschland, mahnt energieintensive Unternehmen zur Eile bei der Einführung von zertifizierten Energiemanagmentsystemen (EnMS). Denn das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag in einer Verordnung die Voraussetzungen veröffentlicht, die produzierende Unternehmen erfüllen müssen, damit sie künftig bei der Strom- und Energiesteuer entlastet werden können. Die deutlich höheren Anforderungen gelten rückwirkend ab Anfang 2013: Ohne ein EnMS gibt es künftig keine Rückerstattungen vom Staat mehr.
ECG sieht aktuell viele Unternehmen in Verzug (auch auf Grund des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens), der in den verbleibenden fünf Monaten aufgeholt werden müsse. ECG empfiehlt betroffenen Unternehmen daher das sogenannte „vertikale" Vorgehen. Hier genügt es dank einer Übergangsregelung, wenn bis Jahresende vergleichsweise einfache Schritte umgesetzt wurden:
• schriftliche Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung eines EnMS
• Ernennung eines Energiebeauftragten
• testierte Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger
Alle weiteren Schritte können in den Folgejahren sukzessive vollzogen werden.
Unabhängig davon sollten betroffene Unternehmen genau prüfen, wie sie auf die Neuregelung reagieren, denn aus wirtschaftlichen Gründen kann inzwischen der Verzicht auf ein EnMS und damit auf die Steuererstattung sinnvoll sein. Denn die Berechnung der Erstattungssumme hängt u.a. von der Höhe der zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge ab. Da die Beitragssätze gesunken sind, profitieren viele Unternehmen nicht mehr im gleichen Maße vom Spitzenausgleich wie früher: Eine Druckerei mit rund 200 Mitarbeitern und einem Jahresstromverbrauch von 2,6 GWh erhält nach 17.000 € Stromsteuererstattung im Jahr 2012 aufgrund der gesenkten Rentenversicherungsbeiträge 2013 nur noch 2.800 € zurückerstattet.
Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG, gibt jedoch zu bedenken, dass die Rückkehr in die Steuerentlastung nach dem Wegfall der Übergangsregelung deutlich schwieriger werden wird: „Wer sich heute gegen ein EnMS entscheidet, sollte trotzdem jährlich zur Jahresmitte überprüfen, ob er doch wieder profitieren könnte. Denn in diesem Fall müsste schnell gehandelt und umgehend bis zum jeweiligen Jahresende ein komplettes Energiemanagement eingeführt werden." Für die sofortige Einführung eines EnMS spricht zudem, dass es abgesehen von der Steuerentlastung im Regelfall auch tatsächlich zu Einsparungen und damit zu niedrigeren Energiekosten führt.