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DuPont grenzt Umfang des Patentanspruchs gegen Heraeus ein

09.07.2013 -

In das laufende Verfahren des Edelmetall- und Technologiekonzerns Heraeus gegen den Chemiekonzern DuPont, das in Oregon, USA verhandelt wird, kommt Bewegung. Nach einem Antrag von Heraeus auf frühzeitige Einstellung des Verfahrens musste DuPont seinen Anspruch eingrenzen und einräumen, dass die im Handel erhältlichen Solarzellenpasten von Heraeus nicht wortsinngemäß gegen das DuPont-Patent verstoßen. So gab DuPonts Anwalt zu Protokoll: „Wir machen keine wortsinngemäße Patentverletzung in Bezug auf irgendwelche Patente geltend, die Gegenstand des Antrags von Heraeus sind. Diese Theorie ist also schlicht nicht Teil des Falles." Damit basieren die Vorwürfe DuPonts jetzt auf einer viel schwächeren Theorie, der so genannten „Äquivalenzdoktrin": Danach fallen die beschuldigten Produkte nicht in den wortsinngemäßen Schutzumfang des fraglichen Patents. Es kann lediglich geltend gemacht werden, dass sie ähnlich genug sind, um einen Befund auf eine Patentverletzung zu ermöglichen.

Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen von insgesamt zwei Prozessen in Verbindung mit Patentansprüchen, die von DuPont gegen Solarzellenpasten von Heraeus geltend gemacht wurden. Der zweite Fall ist in Delaware anhängig. Heraeus geht davon aus, dass über diese Fälle nicht zügig entschieden wird, da Verfahren dieser Art langwierig sind. Das Unternehmen ist weiterhin der Überzeugung, gegen keinen gültigen Anspruch des fraglichen Patents zu verstoßen.