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VCI: Definition für „Umweltgüter“ umstritten

29.01.2014 -

Eine Abschaffung der Zölle für „Umweltgüter" führt aus Sicht des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) zu einer falschen Weichenstellung im globalen Handel. Der VCI sieht die Gefahr, dass so Endprodukte von Wertschöpfungsketten - zum Beispiel Windkraftanlagen oder Solarpanels - gegenüber den für ihre Herstellung notwendigen Komponenten einseitig bevorteilt werden. Vertreter verschiedener Staaten und der EU hatten sich unlängst in Davos für ein solches Abkommen ausgesprochen.

Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI begründete die Bedenken: „Diese Initiative passt nicht zur Realität globaler Wertschöpfungsketten. Keine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien kommt zum Beispiel ohne die Vorprodukte der chemischen Industrie aus. Zölle müssen entlang von kompletten Wertschöpfungsketten beseitigt werden. Deshalb sollte die Welthandelsorganisation (WTO) einen umfassenden Zollabbau als Ziel haben, statt sich auf eine künstliche Einteilung für eine schwierig abzugrenzende Warengruppe einzulassen."

Repräsentanten der USA, der Europäischen Union, der Volksrepublik China und anderer Staaten hatten am 24. Januar 2014 auf dem World Economic Forum erklärt, im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO ein plurilaterales Zoll-Abkommen für Umweltgüter anzustreben. Es soll auf einer Liste der Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC) aus dem Jahr 2012 aufbauen.

Der VCI weist darauf hin, dass Umweltgüter nicht oder nur schwer eindeutig und sachgerecht zu definieren sind. Hier drohe ein hohes Maß an Willkür, wie sich in der Vergangenheit gezeigt habe. Um das Problem einer Definition zu umgehen, so der VCI, wurden in der WTO wiederholt Listen von Umwelt­gütern vorgelegt, ohne dass hierüber eine Einigung erzielt werden konnte. „Solche Wettrennen der Partikularinteressen diskriminieren in der Regel andere Produkte und machen immer wieder aufwändige Anpassungen erforderlich", betonte Tillmann.