UMCO: Aktualisiertes Faltblatt zum Versand von Lithiumbatterien
18.05.2022 - Eine Änderung der Vorschriften zum Transport von Lithiumbatterien in der Luft findet sich nun auch im neu aufgelegten Praxishelfer der UMCO wieder.
Die praktischen Faltblätter der UMCO sind schnell zur Hand, wenn es ums Eingemachte geht. Das Faltblatt „Praxishilfe Lithiumbatterien – Versand per Straße, See und Luft“ wurde an die neueste Gesetzesänderung angepasst und veranschaulicht die Unterschiede im Handling von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien auf den diversen Verkehrsträgern. Darüber hinaus bieten die Anforderungstabellen einen guten Überblick, worauf zu achten ist.
Neuerungen in der Luft
„Die Vorschriftenänderung für die UN 3480 und UN 3090 machte eine Anpassung des Faltblatts notwendig, da diese Batterien ‚lose‘ in Passagierflugzeugen nicht mehr befördert werden dürfen. Eine dahingehende Änderung der Verpackungsvorschriften gilt ab dem 1. April 2022. So werden Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) im Bereich Luft nach VA 965 Teil IA oder IB und Lithium-Metall-Batterien (UN3090) nach VA 968 nach Teil IA oder IB verpackt. Sie unterliegen in vollem Umfang dem Gefahrgutrecht. Ein IATA Training für Versender und Verpacker ist in diesem Fall notwendig, bevor die Batterien zum Versand aufgegeben werden.“, erklärt Willi Weßelowscky, Senior Expert der UMCO im Gefahrgutbereich. Das aktualisierte Faltblatt ist ab sofort online erhältlich.