Ohne IT ist alles nichts
Die Wichtigkeit von vertraglichen Regelung zur „IT“ aus logistikrechtlicher Perspektive
Es muss aber heutzutage nicht mehr erklärt werden, dass die nach außen sichtbaren operativen Prozesse in wesentlicher Form durch eine „unsichtbare“ IT-Logistik-Ebene unterstützt werden.
Ohne konfektionierte Softwarelösungen ist Logistik heute schlicht nicht mehr denkbar. Man kann dabei philosophieren was letztlich wichtiger ist: dass „die Räder rollen“ oder dass „die Daten fließen“.
Aufgabe des logistikrechtlichen Beraters ist es daher, bei jeder vertraglichen Konstellation sicher zu stellen, dass das Thema „IT“ in geeigneter und ausreichender Form geregelt ist. Letztlich ist dies im Interesse beider Parteien. Dennoch ist dieser Bereich aber manchmal bei dem einen oder anderen Beteiligten inhaltlich eher unbeliebt, sodass teilweise erhebliche Überzeugungsarbeit erforderlich ist.
Aus Sicht der Auftraggeber von Logistikleistungen steht generell die Versorgungssicherheit im Vordergrund. Das bezieht sich dann sowohl auf die operative Leistungsfähigkeit – qualitativ und quantitativ – als auch auf die Einsatzfähigkeit und Leistungsfähigkeit der IT im Hintergrund.
Wichtige vertragliche Regelungsinhalte sind dabei Festlegungen zur Softwarenutzung (welche Software, Nutzungseinschränkungen, Nutzungslizenzen etc.), ggf. zur überlassenen Hardware, zu den Schnittstellen, soweit diese vorhanden sind, und insbesondere zu Mängeln und Störungen von Hard- und Software (Systemverfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Reaktionszeiten bei Problemen, Back-up-Systeme, Gewährleistung, Haftung).
Wie wichtig gerade verbindliche und wirksame Disaster-Recovery-Mechanismen in der Praxis sind, haben diverse schwerwiegende Ereignisse im Logistikbereich in den letzten Jahren gezeigt. Der hierdurch verursachte mehr oder weniger lange operative Stillstand ist ein Worst-Case-Szenario mit empfindlichsten Folgen, das es unbedingt zu vermeiden gilt.
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Arnecke Sibeth Dabelstein<Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsges.mbH
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