Lieferkettengesetz: KMU aufgepasst!
Am 1. Januar 2023 trat die erste Stufe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland zu neuen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das einen kräftigen zusätzlichen Aufwand, sowohl inhaltlich als auch administrativ. Aber auch für mittlere und kleine Unternehmen (KMU) der chemischen Industrie wird das Gesetz dieses Jahr schon spürbar werden, obwohl sie noch nicht (> 1.000 und < 3.000 Mitarbeitende) oder gar nicht (< 1.000 Mitarbeitende) direkt unter das LkSG fallen. Denn die Aufgaben, die das LkSG den betroffenen Firmen auferlegt, nämlich Transparenz über die Lieferkette zu schaffen, Präventionsmaßnahmen zu verankern und Abhilfemaßnahmen zu ergeifen, werden bereits an die Lieferanten weitergegeben.
Um Transparenz zu schaffen und Risiken zu identifizieren, verschicken die Unternehmen hauptsächlich generische Fragebögen an ihre Lieferanten. Die Antworten werden automatisch ausgewertet und mit Länder- und Branchenrisiken verknüpft. Mit einmalig erstellten Antwortvorlagen können KMU hier den Aufwand überschaubar halten. Hinzu kommen neue Einkaufsbedingungen, die auch KMU viel stärker in die Pflicht nehmen und geprüft werden müssen. Richtig aufwändig kann es für KMU werden, wenn sie zur Klärung und Prävention von Risiken bei speziellen Produkten oder Lieferketten herangezogen werden oder sogar zur Einführung konkreter Abhilfemaßnahmen bei ihren Lieferanten – oft verbunden mit der Gefahr, das Geschäft sonst zu verlieren.
Jetzt kommt es für KMU darauf an, diese neuen Aufgaben und den damit verbundenen Aufwand besonnen und effektiv anzugehen. Der wichtigste Erfolgsfaktor dabei ist, das LkSG sowie die daraus resultierenden Ansprüche gut zu verstehen. Denn so lassen sich gerechtfertigte Anliegen schnell kanalisieren, bevor der Aufwand aus dem Ruder läuft, und möglicherweise ungerechtfertigte Anliegen erkennen und abwehren. Und selbst wenn die Umsetzung von präventiven oder sogar abhelfenden Maßnahmen nach LkSG erforderlich wird: Es wird sich meist lohnen – für das Geschäft und vielleicht auch für die Menschen, die in der Lieferkette arbeiten.
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