Europa sorgt für frischen Wind in der Nutzenbewertungsdiskussion
VFA zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Heute hat die EU-Kommission dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln vorgelegt. In Deutschland gibt es bereits seit 2011 eine systematische Nutzenbewertung für neue Arzneimittel.
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, sagt dazu: „Von der jetzt beginnenden Debatte über europäische Standards in der Nutzenbewertung kann Deutschland profitieren. Vor allem die engere Verzahnung von Zulassungsbehörden und Nutzenbewertungsinstanzen im Arzneimittelsektor wäre ein echter Schritt nach vorne. Ein Konsens, wie Arzneimittelmittelstudien gestaltet sein sollten, würde allen Beteiligten bei der Umsetzung helfen.“
Hintergrund: 2011 wurde die Nutzenbewertung in Deutschland durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt. In der Folge gab es allerdings immer wieder Meinungsverschiedenheiten, welche Studien für die Nutzenbewertung geeignet sind: Studien der Pharma-Unternehmen, die die Zulassungsbehörden akzeptiert hatten, wurden von Nutzenbewertungsinstanzen abgelehnt.