Chemiedistributeure übernehmen Verantwortung in allen Bereichen
11.10.2011 -
Chemiedistributeure übernehmen Verantwortung in allen Bereichen. Der Verband Chemiehandel (VCH) und seine Mitgliedsfirmen blicken heute auf eine gut 12-jährige erfolgreiche „Responsible Care (RC)“-Arbeit zurück. Die an der Initiative teilnehmenden Mitgliedsfirmen des VCH setzen „Verantwortliches Handeln im Chemiehandel“ – so der Zusatz zum Programm der Branche – ambitioniert und proaktiv um, indem sie über die gesetzlichen Vorgaben hinaus in ihrem Verantwortungs- und Einflussbereich mehr Sicherheit beim Umgang mit Chemikalien schaffen.
Im Jahre 1996 wurde das Partnerschaftsabkommen mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem Europäischen Chemieindustrieverband (CEFIC) unterzeichnet. Dieses ist Ende 2007 mit Betonung der Produktverantwortung erneuert worden. Hierbei ist das Programm des VCH zum einen eingebettet in die weltweite RC-Initiative der chemischen Industrie und basiert zum anderen auf dem „Joint Responsible Distribution/Responsible Care Programme“ des International Council of Chemical Trade Associations (ICCTA), dem weltweiten Rat der Chemiehandelsverbände.
Umsetzung im VCH
Das VCH-Programm versteht RC als Führungsaufgabe. Deshalb verpflichtet sich zunächst die Geschäftsleitung des Unternehmens zur Einhaltung der formalen Bedingungen und vor allem der inhaltlichen Vorgaben. Zugleich wird ein RC-Beauftragter bestellt, der in allen Unternehmensbereichen die Einhaltung der Grundregeln des Programms beaufsichtigt. Er erteilt Hinweise hierzu und ist Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens. Er nimmt an den zweimal jährlich stattfindenden RC-Workshops des VCH teil, in denen „Best Practice“- Beispiele erörtert werden, und berichtet mindestens einmal jährlich der Geschäftsleitung. Wesentliches Element des VCH-Programms ist aber der von einem externen Dritten überwachte kontinuierliche Verbesserungsprozess.
Anhand eines Fragebogens zur Selbsteinschätzung erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. Hieraus leiten sich bestehende Defizite und Verbesserungspotential ab. Die konkreten Maßnahmen und Ziele werden in einem jährlich fortgeschriebenen Dreijahresplan durch die Teilnehmer selbst definiert und „abgearbeitet“. Sowohl die Selbsteinschätzung, wie auch die Dreijahrespläne und die Erreichung der Ziele im Sinne des Verbesserungsprozesses werden von einem unabhängigen Dritten auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Programms hin geprüft und überwacht. Erst wenn dieser die Einhaltung der Vorgaben des Programms attestiert, stellt der VCH das entsprechende RC-Zertifikat aus.
Das Programm des VCH ist bislang eines der wenigen in Europa, das diese im Dreijahresrhythmus stattfindende sog. Third Party Verification, die gleichzeitig auch in Kombination mit einem ESAD-Assessment durchgeführt werden kann, verpflichtend vorsieht. Schließlich berichten der VCH und seine an dem Programm teilnehmenden Firmen über ihre Aktivitäten und die erzielten Ergebnisse durch den RC-Jahresbericht.
Verantwortung in der Praxis
Neben den „klassischen“ Themen Umwelt, Anlagen- und Transportsicherheit liegt ein Schwerpunkt heute vor allem auf der Produktverantwortung und der Entwicklung verbesserter Prozesse zur sicheren und sachgerechten Anwendung von Chemikalien. Aktuell ist der Chemiehandel als Branche insgesamt hier seiner Verantwortung besonders im Bereich der sog. Explosivgrundstoffe, also solcher Stoffe, die zur Herstellung von Sprengstoffen missbraucht werden können, nachgekommen.
Bereits nach den Anschlägen von Madrid 2004 und London 2005 hat der VCH Kontakt zu den Behörden aufgenommen mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor Straftaten bis hin zu terroristischen Anschlägen aber auch vor den Risiken durch Selbstlaborate von Bastlern anzuregen. Anfang 2007 hat er sich dann im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium und weiteren Branchen an der Entwicklung eines Monitoringsystems unter Einbeziehung der Landeskriminalämter beteiligt.
Als Ergebnis dieser Bemühungen ist Anfang 2008 eine „Gemeinsame Erklärung“ mit weiteren Branchen und dem Innenministerium unterzeichnet worden. Diese beinhaltet in Ergänzung der Abgabevorschriften der ChemVerbotsV die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden im Rahmen eines freiwilligen Monitoringsystems für bestimmte, besonders sensible Grundstoffe. Durch Abklärung verdächtiger Bestellungen mit den Kriminalämtern wird so maßgeblich zur Vorbeugung von Missbrauchsfällen beigetragen.
Nehmen bislang an dem freiwilligen Monitoring, neben Apotheken, Drogerien und Zoohändlern, vor allem industrielle Produzenten und Großhändler teil, setzt sich der VCH dafür ein, verstärkt auch die tatsächlich sensiblen Abgabestellen in Hinblick auf die Abgabe für die missbräuchliche Verwendung interessanter Mengen für das System zu motivieren.
Als kurz vor Abschluss der Arbeiten an der Gemeinsamen Erklärung im September 2007 die Festnahme der sog. „Sauerlandzelle“ erfolgte, hat sich der VCH bereit erklärt, die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Abgabevorschriften, insbesondere des § 3 der ChemVerbotsV, zu unterstützen und die im Sommer letzten Jahres in Kraft getretenen Verschärfungen in Hinblick auf neun Grundstoffe schon im Vorgriff auf deren Gültigkeit freiwillig ab Ende 2007 angewendet.
In ähnlicher Art und Weise kooperieren der VCH und seine Mitglieder zusammen mit dem VCI bereits seit 1991 mit der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle ZKA/BKA (GÜS). Ein diesem Projekt zugrunde liegender „Freiwillige Maßnahmenkatalog“ bildet die Grundlage für die jahrelange erfolgreiche Kooperation in der Bekämpfung der Abzweigung von Chemikalien zur illegalen Drogenherstellung über das eigentliche Grundstoffüberwachungsrecht hinaus. Die Liste der betroffenen Chemikalien wird hierbei nach Bedarf den jeweiligen Erkenntnissen angepasst.
Europa
Der VCH engagiert sich für eine möglichst einheitliche und flächendeckende Umsetzung von RC weltweit innerhalb der ICCTA und insbesondere innerhalb des europäischen Chemiehandelsverbandes FECC in Europa. Hier hat die FECC Ende letzten Jahres den Entwurf eines europäischen Programms vorgelegt. Dem VCH kam es hierbei insbesondere auf solche Länder an, in denen kein Programm des Chemiehandels oder aber kein Chemiehandelsverband existiert. Wie sich allerdings die Einbeziehung pan-europäisch tätiger Unternehmen in den Anwendungsbereich des europäischen Programms und damit weg von den nationalen Programmen auf letztere auswirken wird, bleibt abzuwarten. Zurzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des VCH mit der Einführung bzw. Umsetzung des Programms. Jedoch sind durch die FECC noch offene rechtliche Fragen zu klären. Es ist im Sinne der einheitlichen Initiative der gesamten Chemie insbesondere zu hoffen, dass das Programm auch tatsächlich die Bezeichnung Responsible Care tragen wird.
Das Programm des VCH, nähere Informationen hierüber, wie auch die seit 1997 herausgegebenen Jahresberichte sind auf der Homepage des VCH zu finden.
Kontakt:
Ralph Alberti
Verband Chemiehandel e.V., Köln
Tel.: 0221/258-1133
Fax: 0221/258-2496
alberti@vch-online.de
www.vch-online.de