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BASF: Maßnahmen gegen Patentrechtsverletzungen im Geschäft mit Photoinitiatoren

15.04.2013 -

BASF unternimmt entschiedene Schritte, um den Vertrieb nachgeahmter Photoinitiatoren der Reihe Irgacure 819 zu stoppen. Nach dem wiederholten Versand von Informationsbriefen hat BASF nun jene Händler kontaktiert, die nachgeahmte Produkte der Reihe Irgacure 819 anbieten. Sie wurden anwaltlich dazu aufgefordert, Vermarktung und Vertrieb der Produkte einzustellen. Ein Händler hat sich bereits dazu verpflichtet, das Produkt mit sofortiger Wirkung vom Markt zu nehmen.

Irgacure 819 ist ein bekannter und weit verbreiteter Photoinitator. Unter UV-Licht löst er chemische Reaktionen aus, welche den Aushärtungsprozess bei Lacken, Druckfarben und Klebstoffen beschleunigen. Der für die Herstellung des Produktes notwendige Syntheseprozess ist aktuell durch verschiedene Patente geschützt. Dies soll andere Firmen davon abhalten, Irgacure 819 und bestimmte Produktformulierungen - etwa wässrige Suspensionen und Kombinationen mit anderen Photoinitiatoren - herzustellen.

Nach einer intensiven chemischen Analyse kann BASF beweisen, dass die nachgeahmten Produkte unter Verwendung ihres patentierten Syntheseprozesses hergestellt wurden. Laut BASF werden alle Nachahmerprodukte in China produziert und über Händler global verkauft.

„Wir gehen davon aus, dass alle betroffenen Händler unsere Patentrechte akzeptieren werden, so dass keine Gerichtsverfahren notwendig sein dürften", sagte Ralf Spettmann, der das europäische Pigment- und Harzgeschäft der BASF leitet. „Die Achtung von Patentrechten ist für uns von großer Bedeutung, um unser geistiges Eigentum zu schützen und Innovationen in den Bereichen Forschung und Entwicklung voranzutreiben."