Änderungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich
Worauf sich Chemieunternehmen bis zum 1. Januar 2021 vorbereiten müssen
Unternehmen sollten sich informieren, ob importierte Waren für schrittweise Kontrollen in Frage kommen, die Liste der kontrollierten Güter prüfen, um festzustellen, ob Erklärungen erforderlich sind, und sich vergewissern, dass sie die erforderlichen Grenzbestimmungen erfüllen, sowie welche Zollverfahren beachtet werden müssen. Zudem sollten sie sicherstellen, dass in Bezug auf die Vorschriften zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer keine Fragen mehr offen sind.
Die Website www.gov.uk/eubusiness.de informiert, wie Unternehmen bestimmte Waren im Vereinigten Königreich und in der EU vertreiben kann.
Unternehmen sollten sich mit ihren Handels- und Vertriebspartnern im Vereinigten Königreich in Verbindung setzen, um sich über Zuständigkeiten abzustimmen, und sie sollten die richtigen Unterlagen für die Art der Waren, die sie über die britische Grenze ein- oder ausführen, bereithalten.
Unternehmen sollten sich informieren, welche Maßnahmen sie im Rahmen von UK REACh und EU REACh ergreifen müssen, um Chemikalien in Großbritannien, Nordirland und auf EU-Märkten herzustellen und zu verkaufen. Sie sollten prüfen, ob weitere Maßnahmen in Bezug auf die Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien sowie in Bezug auf Fachfragen wie Giftinformationsmeldungen (PCN), Biozide, Pflanzenschutzmittel, explosive Ausgangsstoffe, Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, kontrollierte Waren, Drogenausgangsstoffe und persistente organische Schadstoffe erforderlich sind.
Unternehmen sollten sich über die Änderungen der Datenschutz- und Datentransfervorschriften informieren.
Unternehmen, die in Großbritannien ansässig sind, müssen neue Einwanderungsrichtlinien für die Einstellung von Arbeitskräften von außerhalb des Vereinigten Königreichs einhalten und sollten prüfen, ob ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis für Reisen aus dem Vereinigten Königreich in die EU zu Arbeitszwecken erforderlich ist.
Bis April 2021 müssen Betriebe innerhalb Großbritanniens die britischen Emissionsgrenzwerte einhalten.
Die Mehrheit der EU-Marken und -Geschmacksmuster wird in vergleichbare Rechte Großbritanniens umgewandelt werden. Unternehmen können sich jedoch rechtlich beraten lassen, ob ein zusätzlicher Schutz geistigen Eigentums erforderlich ist.
Die Website gov.uk/EUBusiness gibt weiterführende Informationen in deutscher Sprache darüber, welche Änderungen für den Handel mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU gelten.
Auf https://www.hse.gov.uk/brexit/reach-guidance.htm erfahren Unternehmen, was sie tun müssen, um die REACh Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreiches zu erfüllen.
Das Department for International Trade steht Ihnen in Deutschland in der Britischen Botschaft in Berlin sowie den Britischen Generalkonsulaten in Düsseldorf und München steht bei Fragen zur Verfügung.