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BP-Einspruch zu Ölkatastrophe abgelehnt

09.12.2014 -

Die britische BP hat einen Rückschlag erlitten beim Versuch, Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit der Ölkatastrophe von 2010 im Golf von Mexiko abzumildern. Der oberste US-Gerichtshof lehnte am Montag den Einspruch des Konzerns zu einer Entschädigungseinigung aus dem Jahr 2012 ab. Die Briten hatten das Abkommen damals zwar unterzeichnet. Sie argumentieren aber anschließend, dass die Einigung zu ihrem Nachteil ausgelegt worden sei. Denn BP sei gezwungen, auch Unternehmen Schadenersatz zu zahlen, die einen vermeintlichen Schaden nicht richtig nachgewiesen hätten.

Bei der Katastrophe im April 2010 war die Plattform "Deepwater Horizon" nach einem Brand gesunken, elf Arbeiter kamen ums Leben. 87 Tage lang lief Öl in den Golf von Mexiko, insgesamt fast 800 Mio. l. Es war die schlimmste Ölpest in der US-Geschichte. Der Konzern hat insgesamt 43 Mrd. USD für absehbare Kosten einkalkuliert.

BP erklärte, trotz der Entscheidung des Supreme Courts weiter dagegen anzukämpfen, dass Entschädigungen nicht zu unrecht eingefordert würden. Die Anwälte der Gegenseite begrüßten den Gerichtsbeschluss dagegen als "großen Sieg" für die von der Ölpest betroffene Golfregion.