Neues aus dem VAA – Zahl der Rechtsberatungen steigt
Neben Aufhebungsverträgen und Kündigungen standen auch Fragen zum Homeoffice im Vordergrund
Im Jahr der schwersten politischen Krise in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der durch den Krieg in der Ukraine hervorgerufenen wirtschaftlichen Turbulenzen haben die VAA-Mitglieder den juristischen Service des VAA noch stärker in Anspruch genommen als zuvor während der beiden Coronajahre: Die Fallzahlen bei der Rechtsberatung, beim Rechtsschutz und beim Rechtsbeistand sind im Jahr 2022 zum Teil deutlich gestiegen.
Gegenüber dem zweiten Coronajahr ist die Gesamtzahl der Rechtsberatungen durch die VAA-Juristen erneut gestiegen – von 4.200 im Jahr 2021 auf rund 4.400 im letzten Jahr. Zur allgemeinen Rechtsberatung zählen bspw. telefonische und persönliche Beratungstermine zu verschiedenen arbeits- und sozialrechtlichen Themen. „Wir haben schon gemerkt, dass unsere Mitglieder 2022 insgesamt noch etwas mehr Beratungsbedarf gehabt haben als noch während der Coronakrise“, berichtet VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow. Im Vergleich zum Vorjahr sei jedoch die Gewichtung bei den Beratungsthemen weitgehend gleichgeblieben: „Nach wie vor geht es viel um Aufhebungsverträge und Kündigungen“, so Gilow. „Auch Fragen rund um flexible Arbeitsmodelle bei der Rückkehr aus dem Homeoffice ins Büro stehen einmal mehr im Vordergrund.“ Aber im Zusammenhang mit dem Krieg und der Energiekrise sei die wachsende Besorgnis in der VAA-Mitgliedschaft schon zu spüren. Was zeichnet den juristischen Service des VAA aus? „Unsere Juristen sind spezialisiert auf die Chemie- und Pharmaindustrie“, erklärt Gilow. „Sie kennen sich genau mit den branchenspezifischen Eigenheiten aus und wissen auch über die Probleme in den einzelnen Unternehmen Bescheid.“ Die jahrelangen Erfahrungen in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedürfnisse außertariflicher und leitender Angestellter seien ein weiterer Beratungsvorteil. „Deswegen gehört der juristische Service, dessen Leistungsumfang das Angebot üblicher Rechtsschutzversicherungen klar übertrifft, zu den wichtigsten Dienstleistungen unseres Verbands.“ Von der Gewissheit, mit dem juristischen Service einen starken Rückhalt zu haben, wenn es darauf ankomme, profitieren am Ende alle VAA-Mitglieder. „Das gilt auch für diejenigen, die bislang noch keine Rechtsberatung in Anspruch genommen haben.“
2022 ist die Zahl der sog. Rechtsschutzfälle von 236 im Vorjahr auf nunmehr 248 gestiegen. Bei den Beistandsfällen war ebenfalls ein Wachstum von 296 auf 318 zu verzeichnen. „Auf den Unterschied zwischen Rechtsberatung, Rechtsbeistand und Rechtsschutz werden wir immer wieder angesprochen“, erzählt Stephan Gilow. „Zur Rechtsberatung gehören alle Beratungen, die kein Eintreten des VAA als offizieller Beistand gegenüber dem Arbeitgeber erfordern. Wird der VAA in der Kommunikation mit dem Unternehmen zwischengeschaltet, wird aus einer Beratung ein Beistandsfall. Wenn wir dann noch vor Gericht ziehen, haben wir einen Rechtsschutzfall.“ In den meisten Fällen sei es aber gelungen, eine Eskalation der Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn es hart auf hart kommt, ist der VAA als Anwalt seiner Mitglieder bereit, so weit zu gehen wie nötig, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. „Wir hatten in unserer Praxis auch Fälle, in denen wir bis vor das Bundesarbeitsgericht und sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen sind“, erläutert Gilow. Aber man versuche natürlich, sich so früh wie möglich in die Konflikte einzuschalten und mit den Arbeitgebern zu verhandeln. „Das beste Ergebnis für unsere Mitglieder lässt sich häufig eher durch einen außergerichtlichen Vergleich erzielen als durch einen langwierigen Prozess vor Gericht.“