Jumo informiert über neue Verordnung für Verdunstungskühlanlagen - Bundeskabinett zwingt zum Handeln
Das Bundeskabinett hat im März 2017 dem Entwurf der „Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (42. BImSchV) zugestimmt und somit Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemacht. Zur Ausrüstung neuer Kühltürme – aber insbesondere auch zur Nach- oder Umrüstung von Altanlagen – bietet Jumo passende Mess- und Regelgeräte an wie z. B. das modulare Mehrkanalmessgerät für die Flüssigkeitsanalyse Jumo Aquis touch. Neben der Kontrolle der Absalzung des Kühlturmes über die Messung der Leitfähigkeit, bietet das Gerät die Möglichkeit der kontrollierten Dosierung von Bioziden für die Kühlturm-Hygiene. Die Absalzverriegelung während der Biozid-Dosierung, das Einhalten von Einwirkzeiten des Biozids sowie die Grenzwertüberwachung aller wichtigen Parameter sind ebenfalls steuerbar.