KFT Kundentag am 11. Mai - Thema: „Chemikaliengesetzgebung in der Türkei“ mit Gastreferent Melih Babayigit, CRAD
06.04.2017 -
KFT Chemieservice informiert: Ganz herzlich einladen möchten wir zu unserem KFT Kundentag am 11. Mai. Aktueller Anlass ist die neue türkische Chemikalien-Verordnung, die das Ministerium für Umwelt und Städtebau (Ministry of Environment and Urbanisation, MoEU) in Kürze veröffentlichen will.
„Als Gastredner konnten wir mit Melih Babayigit, dem Geschäftsführer unseres türkischen Partners CRAD, einen REACh-Experten und ausgesprochenen Kenner des türkischen Marktes und der dortigen Chemikalienrechtslage gewinnen“, erklärt Geschäftsführer Karl-Franz Torges. „Für Hersteller oder Importeure, die von der neuen Regelung betroffen sind, ist das eine einmalige Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren und zu erfahren, auf welche Änderungen Sie sich künftig einstellen müssen“, ergänzt Torges. Teilnehmer können bereits im Vorfeld Fragen an KFT Chemieservice senden, auf die dann während der Veranstaltung eingegangen wird.
Jedenfalls dürfen sich die Teilnehmer auf einen spannenden Einblick in die türkische Chemical Compliance-Welt freuen. Zum einen geht es um die Melde- und Registrierungspflichten im türkischen Markt. Zum anderen geht Melih Babayigit auch auf die erforderlichen Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter und Produktkennzeichnung ein. Neben der Informationsfülle bleibt auf alle Fälle genügend Zeit, sich mit den anwesenden KFT-Experten fachlich auszutauschen.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Bestimmungen der neuen Chemikalien-Verordnung, die in großen Teilen den Inhalten der REACh-Verordnung entsprechen. Unklarheit herrscht allerdings noch über die Anhänge der Verordnung. Während die Stoffe in Anhang 17, für die es Beschränkungen gibt, mit der EU-REACH-Liste übereinstimmen, stehen die zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang 14 noch nicht fest. Keine Einigkeit bestand bis vor Kurzem auch über den in der EU-Verordnung nicht vorhandenen Anhang 18. Dort sind die Rollen und Qualifikationen festgelegt, die ein Experte zum Bearbeiten der Zulassungen und Meldungen unbedingt haben muss.
Eile ist in jedem Fall geboten, denn ungeachtet aller politischen Turbulenzen in den vergangenen Wochen ist die Türkei nach wie vor viertgrößter Exportmarkt für die EU (4,4 %). Die Chemiebranche etwa lieferte im Jahr 2016 Produkte im Wert von drei Milliarden Euro in die Türkei. Umgekehrt landen 44,5 %aller türkischen Exporte in der EU, vor allem Textilien und Nahrungsmittel. Um die Handelsbeziehungen auszuweiten, schlug die EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres vor, die Zollunion mit der Türkei zu modernisieren. Nicht ins Bild passt die Nachricht, dass die Türkei seit dem 11. Januar 2017 Zusatzzölle für Kosmetika und kosmetische Produkte erhebt, die bei der Einfuhr in die Türkei fällig werden.
Doch unabhängig davon, welchen Produkten Zölle auferlegt werden und welchen nicht. Unabdingbar für einen reibungslosen Handel, so Torges, seien die neuen rechtlichen Vorgaben in der Türkei: „Und genau darüber möchten wir Sie brandaktuell informieren und freuen uns deshalb auf Ihren Besuch.“
Wann: 11. Mai 2017; 8:30 bis 14:00 Uhr
Wo: Ecos Office Center Darmstadt, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldeschluss ist der 5. Mai
Eine Agenda und zusätzliche Informationen finden Sie hier.
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