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VCI: Nationaler Emissionshandel darf Industrie nicht stärker belasten

Beim CO2-Preis Wettbewerbsfähigkeit wahren

23.10.2019 -

Der Verband der chemischen Industrie (VCI) begrüßt, dass Sektoren, die schon dem EU-Emissionshandel unterliegen, von dem neuen nationalen Emissionshandel ausgenommen werden und keine zusätzliche Belastung erfahren sollen. Dies sehen die gesetzlichen Grundlagen für einen nationalen Emissionshandel vor, die die Bundesregierung heute verabschiedet hat. Danach sollen zunächst Unternehmen, die CO2 durch den Verkauf von Brenn- und Kraftstoffen in Verkehr bringen, den zusätzlichen Aufpreis bezahlen.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup kommentierte: „Der CO2-Preis wird durch Preisaufschläge über die Lieferkette zwangsläufig in der Industrie landen. Da diese bereits über den EU-Emissionshandel reguliert ist, würden die Unternehmen doppelt belastet. Daher tut die Politik gut daran, unnötige Mehrbelastungen zu verhindern, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden.“

Der VCI-Hauptgeschäftsführer wies allerdings auf eine wichtige Lücke im Gesetzesentwurf hin: „Eine Vielzahl kleinerer Industrieanlagen droht im Regen zu stehen, weil sie nicht Teil des Emissionshandels ist und daher laut Gesetz keine Kompensation erhalten soll. Das muss sich ändern. Wenn die Bundesregierung den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit konsequent zu Ende denkt, muss sie auch kleinere Anlagen berücksichtigen“, sagte Große Entrup. Ohne Kompensation hätten diese gegenüber Konkurrenten in und außerhalb Europas einen starken Wettbewerbsnachteil.

Kritisch sieht der VCI auch, dass der Gesetzesentwurf die klimapolitischen Kompetenzen des Bundestags einschränkt. Denn es ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber per Verordnungsermächtigungen ohne Beteiligung des Bundestags für entstehende Mehrkosten entlastet werden sollen. Große Entrup sagte dazu: „Damit drängt die Bundesregierung das Parlament beim Thema Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit auf die Rückbank. Stattdessen sollten beide zusammen die Richtung vorgeben.“