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VCI begrüßt Novellierung des KWK-Gesetzes

Anreize für Investitionen in KWK erhöhen Planungssicherheit

09.12.2015 -

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt, dass industrielle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) auch weiterhin eine Förderung bekommen können. Das sieht die heute vom Bundestag beschlossene Novellierung des KWK-Gesetzes vor. Laut Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann haben Unternehmen durch die jetzt längere Geltungsdauer des Gesetzes bis 2022 mehr Planungs- und Investitionssicherheit.

Außerdem erklärte Tillmann, dass Kraft-Wärme-Kopplung ein wichtiger Beitrag zur Energiewende ist: „Der Klimaschutzeffekt hätte durch eine Gleichbehandlung von industriellen und kommunalen Anlagen sogar noch verstärkt werden können.“

Der VCI-Hauptgeschäftsführer wies in diesem Zusammenhang auch auf die Bedeutung der Befreiung industrieller Eigenstromerzeugungen in KWK-Anlagen von der EEG-Umlage hin. Die Europäische Kommission fordert eine Überprüfung der Freistellung bis Ende 2017. Tillmann: „Zum Zeitpunkt dieser Festlegung unterstrich die Bundesregierung, dass sie sich auch weiterhin für den dauerhaften Erhalt der Befreiung stark machen will. Ich gehe davon aus, dass sie sich in diesem Sinne bei der Europäischen Kommission einsetzt.“

VCI begrüßt Verlängerung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Tillmann begrüßte mit der Verlängerung und geplanten Weiterentwicklung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten auch eine andere energiepolitische Entscheidung der Bundesregierung: „Damit ist ein richtiger Schritt in Richtung solider Rahmenbedingungen getan. Die neue Fassung der Verordnung sollte flexibler und kosteneffizienter werden. Wenn sie für mehr Unternehmen geöffnet und marktwirtschaftlich organisiert wird, sinken die Kosten für alle Verbraucher.“ Mit der Verordnung verpflichten sich große Stromverbraucher – etwa Chemiewerke – ihre Verbrauchsleistung auf Abruf und für eine bestimmte Zeit zu reduzieren, um Kapazitätsengpässe zu vermeiden.