Bußgeld gegen Bayer Vital
28.06.2013 -
Bußgeld gegen Bayer Vital – Das Bundeskartellamt hat gegen das Arzneimittel-Vertriebsunternehmen Bayer Vital ein Bußgeld von 10,34 Mio. € verhängt.
Die zum Bayer-Konzern gehörende deutsche Vertriebsfirma habe in zahlreichen Apotheken auf die Preisgestaltung von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten Einfluss genommen und sich damit wettbewerbswidrig verhalten, teilte die Behörde mit.
Bayer Vital habe angekündigt, das Bußgeld zu zahlen. Die Vertriebsfirma habe mit zahlreichen Apotheken Vereinbarungen geschlossen, in denen diesen ein zusätzlicher Rabatt für die Positionierung der Bayer-Produkte als Premiumprodukte zugesagt worden sei, teilten die Wettbewerbshüter mit.
Um den Bonus zu erhalten, mussten die Apotheken allerdings an den unverbindlichen Preisempfehlungen von Bayer Vital festhalten.
Seit 2004 können Apotheken die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel frei gestalten, soweit nicht ausnahmsweise die Krankenkasse die Kosten erstattet.
Vereinbarungen zwischen dem Hersteller und der Apotheke, mit denen auf den Verkaufspreis Einfluss genommen werden soll, sind also unzulässig.
Positiv wertete die Behörde für das Unternehmen, dass es sich nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt kooperativ verhalten und einen erheblichen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung geleistet hat.
Bußgeldmildernd sei ferner berücksichtigt worden, dass das Unternehmen das unzulässige Verhalten freiwillig aufgegeben habe.
Nach Ansicht des Bundeskartellamtes haben sich auch die Apotheker, die eine solche Zielvereinbarung mit Bayer Vital abgeschlossen haben, ordnungswidrig verhalten. Dies betreffe etwa 11.000 der rund 21.000 Apotheker in Deutschland.